Politik
USA: Der Kampf um die Abtreibungsgesetze geht weiter
04.08.2022
Washington (IDEA) – In mehreren US-Bundesstaaten laufen derzeit Verfahren zur Einführung strengerer oder liberalerer Abtreibungsgesetze. Hintergrund ist die Aufhebung des abtreibungsfreundlichen Grundsatzurteils „Roe v. Wade“ durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 24. Juni.
In Kansas hatte die republikanische Regierung einen entsprechenden Verfassungszusatz mit dem Titel „Value them both“ (Beide wertschätzen) erarbeitet. Wie die Internetplattform Christian Post berichtet, sollte darin festgeschrieben werden, dass es in Kansas kein Recht auf die Durchführung oder die staatliche Finanzierung vorgeburtlicher Kindstötungen gebe. Das hätte der Regierung die Möglichkeit gegeben, ein Abtreibungsverbot einzuführen.
Im Vorfeld der Abstimmung war es zu einem Übergriff auf eine Lebensrechtsaktivistin gekommen. Die 18-jährige Grace Hartstock wurde am 31. Juli von einer 37-jährigen Frau geschlagen, als sie von Haus zu Haus ging, um für den Verfassungszusatz zu werben. Die mutmaßliche Täterin wurde später verhaftet und wegen Körperverletzung angeklagt.
Die Mehrheit der Bevölkerung stimmte nun bei einem Referendum am 2. August gegen die Aufnahme des Zusatzes. Es votierten 41,2 Prozent für die Ergänzung der Verfassung und 58,8 Prozent dagegen. Vorgeburtliche Kindstötungen bleiben in dem Bundesstaat damit weiterhin bis zur 22. Schwangerschaftswoche legal.
Idaho: Justizminister verklagt den Bundesstaat
In Idaho soll am 25. August ein generelles Abtreibungsverbot in Kraft treten. Ausnahmen wären nur bei einer Gefährdung des Lebens der Mutter, bei Inzest oder einer Vergewaltigung zugelassen. Die Schwangeren selbst sind von der Strafverfolgung jedoch ausgenommen.
Der US-amerikanische Justizminister Merrick B. Garland hat inzwischen Klage gegen den Bundesstaat eingereicht. Garland erklärte am 2. August in Washington, dass das neue Gesetz im Widerspruch zum Bundesrecht stehe und dem Arzt die Durchführung einer Abtreibung auch dann untersage, wenn sie zur Behandlung medizinischer Notfälle erforderlich sei. Wenn ein Arzt die Abtreibung dennoch vornehme, müsse er beweisen können, dass das Leben der Mutter gefährdet sei, um keine strafrechtliche Verfolgung zu fürchten.
Florida: Mehrere Geistliche klagen wegen des neuen Abtreibungsgesetzes
In Florida ist am 1. Juli ein neues Gesetz in Kraft getreten, das vorgeburtliche Kindstötungen nach der 15. Schwangerschaftswoche verbietet. Ausnahmen sind nur bei lebensbedrohlichen medizinischen Notfällen oder schweren Missbildungen erlaubt.
Mehrere Geistliche unterschiedlicher Religionen haben nun laut Informationen der Washington Post den Bundesstaat auf Verletzung ihrer Religionsfreiheit verklagt. In ihren am 1. August getrennt eingereichten Klagen argumentieren die sieben Geistlichen (zwei christliche Pfarrer, drei Rabbiner sowie jeweils ein buddhistischer und ein Geistlicher der unabhängigen Unitarian Universalist Association), die neue Regelung beeinträchtige ihre Möglichkeiten, Schwangere zu beraten. Das Gesetz führe „zu einer verhängnisvollen Überhöhung der Rechte von Föten, während gleichzeitig die Lebensqualität und die Gesundheit der schwangeren Frau“ ignoriert würden.
Massachusetts: Blankoscheck für Planned Parenthood
In Massachusetts hat der innerhalb seiner Partei als liberal geltende republikanische Gouverneur Charlie Baker dagegen am 29. Juli ein Gesetz unterzeichnet, das unter anderem ein Recht auf Abtreibungen festschreibt. Das christliche „Massachusetts Family Institute“ (Wakefield) hatte im Vorfeld vergeblich an den Gouverneur appelliert, seine Unterschrift zu verweigern. Das Parlament habe Planned Parenthood (Geplante Elternschaft) – der größten Abtreibungsorganisation in den Vereinigten Staaten – mit der Verabschiedung des Gesetzes „einen Blankoscheck“ ausgestellt.
Der Präsident des Instituts, Andrew Beckwith, kritisierte, dass damit auch Spätabtreibungen erlaubt würden, wenn ein Arzt zu den Schluss komme, dass ein Kind außerhalb des Mutterleibs kein „erfülltes Leben“ haben werde. Diese Entscheidung werde zudem nicht von einem medizinischen Gremium überprüft.
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