Ressorts
icon-logo

Glaube

Gebetsmahnwachen dürfen nicht pauschal verboten werden

23.06.2023

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat der vorausgehende Rechtsstreit in letzter Instanz ein Ende gefunden. Symbolfoto: pixabay.com
Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat der vorausgehende Rechtsstreit in letzter Instanz ein Ende gefunden. Symbolfoto: pixabay.com

 

Leipzig/Pforzheim (IDEA) – Gebetsmahnwachen von Lebensschützern vor den Niederlassungen von Abtreibungseinrichtungen dürfen nicht pauschal verboten werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor, die am 20.…

Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.

Anmelden

4 Wochen IDEA Digital 8,95 Euro 1,00 Euro

Entdecken auch Sie das digitale Abo mit Zugang zu allen Artikeln auf idea.de