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„Spaghettimonster-Kirche“ scheitert beim Bundesverfassungsgericht

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Das Vereinsmitglied der satirisch-kritischen „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland“, Rüdiger Weida. Foto: Picture Alliance/Ralf Hirschberger
Das Vereinsmitglied der satirisch-kritischen „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland“, Rüdiger Weida. Foto: Picture Alliance/Ralf Hirschberger

Karlsruhe (IDEA) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Klage des Satire-Vereins „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ abgewiesen. Mit der Verfassungsbeschwerde wollte das Vereinsmitglied Rüdiger Weida (Templin) das Recht durchsetzen, auf dem Foto in seinem Personalausweis eine „weltanschauliche Kopfbedeckung“ zu tragen. Das Gericht erklärte dagegen, in seiner Klagebegründung habe er „eine über Religionssatire hinausreichende weltanschauliche Verpflichtung zum Tragen einer Kopfbedeckung nicht plausibel gemacht“.

Weida kündigte auf der Internetseite des Vereins an, jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anzurufen. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der EGMR haben in der Vergangenheit bereits entschieden, dass die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ nicht den Status einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft hat.

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