Politik

Schleswig-Holstein erlaubt „Reerdigung“ als neue Bestattungsform

Der Landtag beschloss einstimmig eine Änderung des Bestattungsgesetzes. Vorausgegangen war eine mehrjährige Erprobungsphase an zwei Standorten.

Lesezeit: 3 min

Bei der „Reerdigung“ wird der Leichnam in einem Kokon auf ein Bett aus Heu, Stroh, Blumen und Aktivkohle gelegt und damit auch bedeckt. Foto: picture alliance/dpa | Christian Charisius
Bei der „Reerdigung“ wird der Leichnam in einem Kokon auf ein Bett aus Heu, Stroh, Blumen und Aktivkohle gelegt und damit auch bedeckt. Foto: picture alliance/dpa | Christian Charisius

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