Frei-/Kirchen

Sächsische Landeskirche klagt gegen Corona-Verordnung

Lesezeit: 2 min

Laut der Corona-Notfall-Verordnung ist ein 3G-Nachweis notwendig, um Seelsorge in Anspruch zu nehmen. Foto: pixabay.com
Laut der Corona-Notfall-Verordnung ist ein 3G-Nachweis notwendig, um Seelsorge in Anspruch zu nehmen. Foto: pixabay.com

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