Gesellschaft

Paragraf 218: Keine Kirchenvertreter in der Expertenkommission

Lesezeit: 1 min

Der Paragraf 218 StGB stellt Abtreibungen unter Strafe. Foto: Picture Alliance/Heike Lyding
Der Paragraf 218 StGB stellt Abtreibungen unter Strafe. Foto: Picture Alliance/Heike Lyding

Berlin (IDEA) – Die Bundesregierung hat in die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ keinen Vertreter der Kirchen berufen. Das geht aus einer Mitgliederliste hervor, die das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht hat.

Hintergrund: Die Kommission soll unter anderem über eine mögliche Neuregelung des Abtreibungsrechts außerhalb des Strafgesetzbuches beraten. Derzeit ist gemäß Paragraf 218 Strafgesetzbuch eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei.

Die achtzehnköpfige Kommission soll sich außerdem mit einer möglichen Legalisierung von Eizellenspenden und Leihmutterschaft befassen. Dem Gremium gehören zehn Juristen, vier Mediziner, zwei Sozialwissenschaftlerinnen, eine Biologin und ein Psychologe an. 15 Kommissionsmitglieder sind Frauen, drei sind Männer.

Ein Sprecher der EKD erklärte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA: „Wir hätten uns gefreut, wenn kirchliche Expertise in der Kommission vertreten wäre.“ Das habe die Kirche auch in ihrer Stellungnahme zur Einrichtung des Gremiums signalisiert. „Wir sind weiterhin jederzeit bereit, diese Expertise auf andere Weise in die Arbeit der Kommission einzubringen“, so der Sprecher. Die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz erklärte auf Anfrage von IDEA, sie werde die Besetzung der Kommission vorerst nicht kommentieren.

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