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Menschenrechte

Pakistan: Gericht bestätigt lebenslängliche Haft für Christen

29.06.2021

Zafar Bhatti sitzt seit 2012 im Gefängnis. Foto: Morningstar News
Zafar Bhatti sitzt seit 2012 im Gefängnis. Foto: Morningstar News

Rawalpindi (IDEA) – In der pakistanischen Stadt Rawalpindi (Provinz Punjab) hat ein Berufungsgericht die lebenslange Haftstrafe für einen Christen wegen angeblicher Blasphemie (Gotteslästerung) bestätigt.

Zum Hintergrund: Zafar Bhatti (56) war am 16. Juli 2012 verhaftet worden. Der Verkäufer von Medikamenten hatte oft über Jesus Christus gesprochen und manchmal mit seinen Kunden gebetet. Er ist auch Gründer der Organisation „Jesus World Mission“, die Armen helfen will. Mitte Juli 2012 warf Ahmed Khan – Vertreter einer radikal-islamischen Gruppe – Bhatti vor, die Mutter des Propheten Mohammed mit einer SMS auf seinem Handy beleidigt zu haben. Bhatti hatte dem widersprochen und stets betont, dass die Telefonkarte nicht seine eigene gewesen sei.

Am 3. Mai 2017 verurteilte ein Bezirksrichter Bhatti zu lebenslanger Haft, obwohl das Gesetz für die Vorwürfe die Todesstrafe vorsieht. Das christliche Hilfswerk „International Christian Concern“ (ICC/Washington) erklärt dies damit, dass die Beweise dafür nicht ausreichend gewesen sein sollen.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM/Frankfurt am Main) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar) hatten Bhatti 2014 als „Gefangenen des Monats Januar“ benannt und dazu aufgerufen, ihn zu unterstützen und für ihn zu beten.

Anwalt: Urteil unter Druck gefällt

Den Berufungsprozess gegen Bhatti soll laut der christlichen Medienplattform „Morning Star News“ Ahmed Khan selbst angestrengt haben. Dieser sei mit dem ersten Urteil nicht zufrieden gewesen. Der Anwalt Bhattis, Tahir Bashir, beklagte, dass er selbst auch einen Antrag auf Berufung eingereicht habe, dieser jedoch immer wieder vertagt worden sei. Khans Antrag sei jedoch gleich im ersten Anlauf angenommen worden.

Zum aktuellen Urteil erklärte er, der Staatsanwalt habe auch mit den neu vorgelegten Beweisen keinen direkten Zusammenhang zwischen seinem Mandanten und den Textnachrichten herstellen können. Schon beim ersten Prozess habe der Richter das Urteil unter immensem Druck gefällt, weil der Kläger Mitglied einer radikal-islamistischen Organisation sei, so Bashir. „Ich glaube, dass das Urteil diesmal auch unter Druck gefällt wurde, weil es keine direkten Beweise gegen Bhatti gibt.“

Bashir hofft auf einen Freispruch seines Mandanten beim Obergericht in Lahore, wo er einen Antrag auf Berufung eingereicht hat. Das pakistanische Blasphemiegesetz wird immer wieder dazu missbraucht, um bei privaten Streitigkeiten gegen Angehörige religiöser Minderheiten vorzugehen.

Laut dem Hilfswerk ICC soll die Zahl der Blaphemievorwürfe seit Einführung der entsprechenden Paragrafen 295-B und 295-C sprunghaft angestiegen sein. Bis 2017 seien 1.534 Personen wegen Blasphemie angeklagt worden. 829 Anschuldigungen (54 Prozent) wurden gegen religiöse Minderheiten erhoben, davon 238 gegen Christen.

Von den über 216 Millionen Einwohnern Pakistans sind 95 Prozent Muslime, zwei Prozent Christen und zwei Prozent Hindus.

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