Menschenrechte
Iran: Frau nach Taufe im Ausland mit Gefängnis bestraft
01.02.2025

Als „Gefangene des Monats Februar 2025“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Laleh Saati benannt. Sie war am 13. Februar 2024 im Haus ihres Vaters festgenommen und ins Evin-Gefängnis in Teheran gebracht worden, wo sie drei Wochen lang verhört wurde. Saati hatte während eines Aufenthaltes in Malaysia dem Islam den Rücken gekehrt und sich taufen lassen.
Seit 2017 lebt sie wieder in ihrer iranischen Heimat. Am 25. März 2024 wurde die Konvertitin von der 26. Abteilung des Revolutionsgerichts in Teheran zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe offiziell wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit und Verbindungen zu einer „zionistisch-christlichen Organisation“ verurteilt. Zudem erhielt sie ein Ausreiseverbot für zwei Jahre nach Haftentlassung.
Berichten zufolge geht es der 46-Jährigen in der Haft psychisch schlecht. Am 28. September 2024 wurde bekannt, dass das zuständige Gericht ihren Antrag auf Freilassung gegen Kautionszahlung abgelehnt hatte.
IGFM und IDEA bitten, in Briefen an den Präsidenten des Iran, Massud Peseschkian, für Saatis bedingungslose Freilassung einzutreten. Das Menschenrecht der Religionsfreiheit beinhalte auch das Recht, die Religion zu wechseln.
Etwa 98 Prozent der 89,8 Millionen Einwohner des Iran sind Muslime. Das Hilfswerk Open Doors schätzt den Anteil der Christen auf 0,9 Prozent. Auf dessen Weltverfolgungsindex liegt der Iran auf Platz neun der Länder, in denen Christen am stärksten verfolgt werden.
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