Menschenrechte
Helsinki: Räsänen und Pohjola freigesprochen
14.11.2023
Helsinki (IDEA) – Die wegen Hassrede angeklagte ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen und der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese Finnlands, Juhana Pohjola, sind am 14. November vom zuständigen Berufungsgericht in Helsinki freigesprochen worden.
Zum Hintergrund: Die Christdemokratin Räsänen war in drei Fällen wegen angeblicher „Hassrede“ angeklagt worden. Sie hatte mehrfach öffentlich geäußert, dass praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht Sünde sei. Konkret ging es in dem Prozess unter anderem um eine 2004 verfasste Broschüre mit dem Titel „Er schuf sie als Mann und Frau – Homosexuelle Beziehungen stellen das christliche Menschenbild infrage“ und ein Radiointerview aus dem Jahr 2019. Räsänen war am 30. März 2022 von einem Bezirksgericht in Helsinki in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein.
Auch der heutige Vorsitzende des Internationalen Lutherischen Rates (International Lutheran Council/ILC), Bischof Pohjola, saß auf der Anklagebank. Er hatte 2004 die kirchliche Broschüre herausgegeben. Vor Gericht erklärte er, dass in dem Text immer wieder die Würde und Gleichheit aller Menschen betont werde – unabhängig von der sexuellen Orientierung.
Freispruch bestätigt
Das Urteil bestätigt damit den einstimmigen Freispruch des Bezirksgerichts vom März 2022. Das Berufungsgericht stellte fest, dass es auf der Grundlage der in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise keinen Grund habe, den Fall anders zu beurteilen als das Bezirksgericht.
Daher wurde die Staatsanwaltschaft zur Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro verurteilt, um die Kosten beider Angeklagten zu decken. Sie kann bis zum 15. Januar 2024 ein letztes Mal Berufung beim Obersten Gerichtshof Finnlands einlegen.
„Das ist ein wichtiger Präzedenzfall“
Die elffache Großmutter Räsänen zeigte sich nach Verkündung des Urteils „sehr erleichtert“. Das Gericht habe die Entscheidung des Bezirksgerichts, dass das Recht eines jeden Menschen auf freie Meinungsäußerung anerkannt habe, in vollem Umfang bestätigt.
„Es ist kein Verbrechen, einen Bibelvers zu twittern oder sich an einem öffentlichen Diskurs mit einer christlichen Perspektive zu beteiligen.“ Sie hoffe aufrichtig, „dass anderen unschuldigen Menschen die gleiche Tortur erspart bleibt, nur weil sie ihre Überzeugungen geäußert haben“.
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AngeboteEin Erfolg für die Meinungsfreiheit
Der Geschäftsführer von ADF International, Paul Coleman, begrüßte „diesen Erfolg für die Meinungsfreiheit“. Solche „absurden Fälle“ sollten zukünftig nicht mehr vor Gericht gebracht werden. „In einer freien und demokratischen Gesellschaft sollte es allen erlaubt sein, ihre Überzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äußern.“
Die Kriminalisierung von Äußerungen durch sogenannte ‚Hassrede‘-Gesetze verhinderten öffentliche Debatten und stellten eine ernste Bedrohung für Demokratien dar, sagte Coleman. „Ich bin sehr erleichtert, dass Gerichte die Rechtsstaatlichkeit wahren. Staatliche Behörden überschreiten klar ihre Kompetenz, wenn sie Äußerungen, die ihnen missfallen, zensieren und bestrafen.“
Vor dem Prozess im August hatte sich internationale Unterstützung für die beiden Angeklagten formiert. 16 US-Kongressabgeordnete verfassten einen Brief an Rashad Hussein, den US-Sonderbeauftragten für internationale Religionsfreiheit. Weltweit solidarisierten sich religiöse Organisationen wie beispielsweise der ILC mit ihnen.
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