Kommentar
Gilt die Meinungsfreiheit nicht für Lebensrechtler?
05.07.2024
Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel ein Verbot von Mahnwachen vor Abtreibungseinrichtungen beschlossen. Dazu ein Kommentar von IDEA-Redakteur Daniel Scholaster
Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.
Anmelden