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„Fall Latzel“: Staatsanwaltschaft begründet Revision

24.08.2022

Der Bremer Pastor Olaf Latzel. Foto: IDEA/ kairospress
Der Bremer Pastor Olaf Latzel. Foto: IDEA/ kairospress

Bremen (IDEA) – Die Staatsanwaltschaft Bremen hat ihre Revision gegen den Freispruch des Pastors der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, begründet. Das erklärte deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Frank Passade, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Das bedeutet, dass das Strafverfahren gegen Latzel fortgesetzt wird.

Hintergrund: Das Landgericht Bremen hat den Pastor am 20. Mai von dem Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das Landgericht kippte mit dem Freispruch das erstinstanzliche Urteil. Darin hatte das Amtsgericht Bremen den Pastor am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Grund für die Verurteilung des Amtsgerichts waren Aussagen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019. Es wurde im März 2020 als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“ Außerdem hatte er gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher herum vom Christopher Street Day.“

Latzel hatte sich für die Aussagen entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Die Bremische Evangelische Kirche hatte Latzel vorübergehend vom Dienst enthoben; inzwischen darf er aber wieder arbeiten.

Rechtskraft oder neue Verhandlung

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Freispruch des Landgerichts Revision eingelegt, um die Revisionsfrist von sieben Tagen nach dem Erlass des Urteils zu wahren. Nach dem Vorlegen der schriftlichen Urteilsbegründung hat sie erneut geprüft, ob sie die Revision weiterverfolgt. Jetzt muss das Oberlandesgericht Bremen das Urteil des Landgerichts auf Rechts- oder Verfahrensfehler prüfen.

Wenn das Oberlandesgericht die Revision verwirft, wird das Urteil rechtskräftig. Wenn die Revision Erfolg hat, wird der Fall vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt.

Lesen Sie zu dem „Fall Latzel“ hier auch einen Kommentar von IDEA-Redakteur David Wengenroth.

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