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Menschenrechte

Ethikrat: Freiverantwortliche Suizidentscheidung respektieren

23.09.2022

Der Deutsche Ethikrat, v.l.n.r.: Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Prof. Dr. Alena Buyx und Prof. Dr. Helmut Frister. Foto: Picture Alliance/Jürgen Heinrich
Der Deutsche Ethikrat, v.l.n.r.: Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Prof. Dr. Alena Buyx und Prof. Dr. Helmut Frister. Foto: Picture Alliance/Jürgen Heinrich

Berlin (IDEA) – Der Deutsche Ethikrat hat dafür plädiert, die Suizidprävention zu stärken. Zugleich spricht er sich dafür aus, die freiverantwortliche Entscheidung zur Selbsttötung (Suizid) zu respektieren. Das Gremium veröffentlichte am 22. September in Berlin eine Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“.

„Wir unterstreichen, dass Staat und Gesellschaft nicht das Recht haben, Menschen gegen ihren Willen an der Verwirklichung freiverantwortlich getroffener Suizidentscheidungen zu hindern“, erklärte die Vorsitzende des Rates, Prof. Alena Buyx (München). Aber der Respekt vor solchen Entscheidungen dürfe nicht bedeuten, „dass uns Suizide – als Individuen, institutionell oder gesellschaftlich – egal sein dürfen“. Im Blick auf präventive Maßnahmen bezüglich des Suizids bestehe in Deutschland noch deutlich „Luft nach oben“.

Ein Anlass für die Stellungnahme des Ethikrates ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Es hatte den Straftatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Wie es in einer Mitteilung des Ethikrates heißt, müssen freiverantwortliche Suizidentscheidungen aufgrund ihrer Unumkehrbarkeit einem besonders hohen Maß an Selbstbestimmung genügen.

In dem Gremium würden verschiedene Auffassungen dazu vertreten, wann genau ein hinreichendes Maß an Selbstbestimmung erreicht sei und wie dies gegebenenfalls sichergestellt werden könne. Einigkeit bestehe jedoch darin, dass die Anforderungen an die Freiverantwortlichkeit der betroffenen Person nicht den Verfügungsspielraum über ihr Leben nehmen dürften.

Katholischer Theologe: Palliativkultur kann Suizidwünschen entgegenwirken

Der Ethikrat betont ferner, dass Einrichtungen der Langzeitpflege ihre Angebote konsequent an den Zielen der Suizidprävention orientieren und Lebensbindungen stärken müssten. Sollte sich allerdings der Suizidwunsch einer Person zu einem festen, freiverantwortlichen Willen verdichten, könne Suizidassistenz angeboten werden. Der zu dem Gremium gehörende katholische Theologe Prof. Andreas Lob-Hüdepohl (Berlin) sagte: „Eine umfassende Palliativkultur kann Suizidwünschen am Lebensende entgegenwirken.“

Im Juni waren im Bundestag drei Gesetzesvorschläge zur Suizidassistenz diskutiert worden. Sie sollen in diesem Herbst abschließend im Parlament beraten werden. Der Ethikrat empfiehlt dazu in seinem Papier keine konkreten Regelungen.

Diakonie-Präsident: Die Stellungnahme setzt die richtigen Akzente

Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie (Berlin), begrüßte die Stellungnahme des Ethikrates. Sie setze die richtigen Akzente, indem sie fordere, die Suizidprävention auszubauen. Eine zentrale Aufgabe dieser Prävention sei es, wie der Ethikrat schreibe, „die Selbstbestimmungsfähigkeit zutiefst verunsicherter und psychisch hoch belasteter Personen zu bewahren oder wiederherzustellen“. Lilie: „Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass Menschen in Einsamkeit und seelischer und sozialer Not ihrem Leben ein Ende machen. Vielmehr müssen wir mit ihnen in Beziehung treten, ihre Suizidgedanken annehmen und auch in der Beziehung bleiben, wenn sie einen assistierten Suizid wünschen.“

Gleichzeitig habe der Ethikrat aber auch die Auffassung der Diakonie und anderer Verbände klar bestätigt, nach der soziale Einrichtungen der Langzeitversorgung nicht verpflichtet seien, assistierte Suizide in ihren Häusern zu dulden.

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