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Corona-Gipfel: Keine Änderung für Gottesdienstbesucher

10.08.2021

Die Kirchen sind von den Verschärfungen nicht betroffen. Foto: unsplash.com
Die Kirchen sind von den Verschärfungen nicht betroffen. Foto: unsplash.com

Berlin (IDEA) – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder haben am 10. August neue Maßnahmen in der Corona-Pandemie beschlossen. Die Kirchen sind von den Verschärfungen allerdings erst einmal nicht betroffen.

Dem Beschluss zufolge dürfen Veranstaltungen in Innenräumen spätestens ab dem 23. August nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test besucht werden. Geimpfte und Genesene sind von dieser Pflicht ebenso ausgenommen wie Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Tests sollen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene Voraussetzung sein für den Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, für den Zugang zur Innengastronomie, für die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen), bei körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege) und beim Sport im Innenbereich.

Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) „ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt“.

In der Beschlussvorlage für die Videokonferenz, über die mehrere Medien berichtet hatten, hieß es noch, dass auch beim Besuch von Gottesdiensten ein negativer Test vorliegen muss. Das wurde aber gestrichen. Weiter heißt es, dass die Corona-Notlage („Epidemische Lage von nationaler Tragweite“) über den 30. September hinaus um drei Monate verlängert werden soll. Dem muss der Bundestag in seiner Sitzung am 7. September zustimmen.

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