Politik

CDU-Politiker gegen Vollverschleierung muslimischer Frauen

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Eine Frau, die einen Gesichtsschleier trägt. Foto: unsplash.com
Eine Frau, die einen Gesichtsschleier trägt. Foto: unsplash.com

Wiesbaden (IDEA) – Gegen eine Vollverschleierung muslimischer Frauen in Deutschland hat sich der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Ismail Tipi (Rödermark) gewandt. Sie stehe wie kein anderes Symbol für die Unterdrückung der Frau, für die Geringschätzung ihrer Würde und die Degradierung der Frau zu einem Menschen zweiter Klasse, schreibt Tipi auf seiner Internetseite. Er ist auch als Integrationsexperte der hessischen CDU aktiv.

Tipi: „In den allermeisten Fällen geht es nicht um Religion, sondern um Unterdrückung, um die äußerliche Manifestation einer frauenverachtenden Ideologie.“ Von den Anhängern der Forderungen nach einer Vollverschleierung werde die Religionsfreiheit als Deckmantel missbraucht: „Wir müssen die falsche Toleranz überwinden und dürfen uns nicht vom Scheinargument der Religionsfreiheit blenden lassen. Vollverschleierung hat hiermit nichts zu tun.“

Nach Tipis Überzeugung „nimmt die Vollverschleierung Frauen ihr Gesicht“. Sie sei ein „mobiles Stoffgefängnis“. Er räumt ein, dass es einige Frauen gebe, die sich freiwillig für das Tragen der Vollverschleierung entscheiden. Dennoch müsse man davon ausgehen, „dass die überwiegende Mehrheit der Frauen hierzu gezwungen wird“.

Verschleierung ist kein religiöses Gebot

Die Vorstellung, eine Vollverschleierung mit Burka oder Nikab sei zwingendes religiöses Gebot, herrsche vor allem in radikal-islamistischen und salafistischen Kreisen vor. Diejenigen, die eine Vollverschleierung fordern, setzten sich ebenso leidenschaftlich für die Abschaffung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Einführung des drakonischen Scharia-Rechts ein.

Tipi: „Es ist furchtbar zu sehen, dass viele Menschen das Tragen der Vollverschleierung als Errungenschaft einer aufgeklärten und freiheitlichen Gesellschaft beklatschen.“ Doch Unterstützer dieser Position verkennten, „dass sie sich mit einer Ideologie gemeinmachen, die von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nichts wissen will“.

Wie Tipi weiter schreibt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte deutlich gemacht, dass ein Verbot der Vollverschleierung durchaus im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention sein könne.

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