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Bundesrat stimmt gegen Abschaffung des Paragrafen 219a

18.09.2021

Der deutsche Bundesrat in Berlin. Foto: pixabay.com
Der deutsche Bundesrat in Berlin. Foto: pixabay.com

Berlin (IDEA) – Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (Paragraf 219a Strafgesetzbuch) abgelehnt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesrates hervor.

Der Antrag war von den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen eingebracht worden. Er erhielt in der Sitzung am 17. September im Plenum aber nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen.

Die fünf Länder erklärten zur Begründung ihrer Initiative, der Paragraf stelle die sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzte unter Strafe. Das sei nicht mehr zeitgemäß. Mediziner dürften nicht dafür bestraft werden, wenn sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Schwangeren nachkämen.

Die Initiative war bereits 2017 in den Bundesrat eingebracht und mehrmals im Plenum debattiert worden. Der Antrag sei jetzt zur Abstimmung gekommen, da die Fachausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen hätten, so die Pressemitteilung.

Eine Annahme des Entschließungsantrags hätte nicht unmittelbar zur Abschaffung des Werbeverbots geführt. Ziel der Initiative war es, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Paragraf 219a in den Bundestag einzubringen.

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