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Bremische Kirche kürzt Pastor Latzel die Bezüge

20.05.2025

Der Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel. Foto: picture alliance/dpa/Ingo Wagner
Der Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel. Foto: picture alliance/dpa/Ingo Wagner

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Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat angekündigt, dem Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, als Disziplinarmaßnahme die Bezüge zu kürzen. Er soll für die Dauer von vier Jahren fünf Prozent weniger Gehalt bekommen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Landeskirche hervor. 

Grund für die Maßnahme sind Aussagen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“ 

Latzel entschuldigte sich später für die Aussagen und löschte die Aufzeichnung seiner Ansprache im Internet. Das wegen der Aussagen gegen ihn eingeleitete Strafverfahren wurde im August 2024 gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

„Erinnerung und Mahnung“

Das Disziplinarverfahren hatte die Kirchenleitung im Jahr 2020 wegen der Anklage gegen Latzel eröffnet. Nachdem ihn das Amtsgericht Bremen in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt hatte, wurde er im Dezember 2020 vorläufig des Dienstes enthoben. Im April 2021 nahm die Kirchenleitung die Dienstenthebung zurück. Sie folgte damit einer „dringenden Empfehlung“ der Disziplinarkammer (Kirchengericht) der Landeskirche.

Das Landgericht Bremen sprach den Pastor am 20. Mai 2022 vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Das Oberlandesgericht hob den Freispruch im Februar 2023 mit der Begründung auf, die Urteilsbegründung sei lückenhaft.

In der Pressemitteilung der Landeskirche heißt es jetzt, der Kirchenausschuss (Kirchenleitung) der Landeskirche habe sich „nach sorgfältiger Prüfung aller relevanten Aspekte“ für die Kürzung der Bezüge entschieden. Diese Maßnahme trage der Schwere des Verstoßes durch die Äußerungen Rechnung und solle Latzel über vier Jahre hinweg als Erinnerung und Mahnung für sein Fehlverhalten dienen. 

Die gekürzten Beträge sollen Organisationen zur Verfügung gestellt werden, die als Anlaufstellen für queere Menschen dienen. Latzel kann innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel gegen die Disziplinarmaßnahme einlegen.

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