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Bestattung: Nordkirche rät von Verstreuen der Asche ab

20.07.2023

Asche von Verstorbenen auf Friedhofsflächen verstreuen: Diese Art der Beisetzug schlägt der Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes für Schleswig-Holstein vor. Symbolfoto: pixabay.com
Asche von Verstorbenen auf Friedhofsflächen verstreuen: Diese Art der Beisetzug schlägt der Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes für Schleswig-Holstein vor. Symbolfoto: pixabay.com

Kiel (IDEA) – Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) rät davon ab, die Asche von Verstorbenen auf Friedhofsflächen zu verstreuen. Das geht aus der Stellungnahme der Kirche zum Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz in Schleswig-Holstein hervor.

Der Entwurf sehe das Verstreuen als Alternative zur Urnenbeisetzung vor, erklärte der Landeskirchliche Beauftragte für das Bundesland, Wilko Teifke (Kiel), in einer Pressemitteilung. Im Gesetz müssten Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass die Asche dabei beispielsweise nicht verweht werde. Das sei sowohl aus Gründen der Pietät als auch der Hygiene geboten, so Teifke.

Außerdem zeigten die bisherigen Erfahrungen, dass das Verstreuen der Asche faktisch eine anonyme Beerdigung sei. Damit seien Verstorbene für ihre Angehörigen später „praktisch unauffindbar“, und es gebe keinen Ort der Erinnerung und Trauer. Deshalb sei diese Form der Beisetzung unter seelsorgerlichen Gesichtspunkten nicht ratsam.

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