Politik

AfD-Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen

Lesezeit: 2 min

Die AfD macht einen neuen Vorschlag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche.
Foto: KNA/Julia Steinbrecht
Die AfD macht einen neuen Vorschlag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche. Foto: KNA/Julia Steinbrecht

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden sollen. Er sieht vor, den seit 1919 in der Weimarer Reichsverfassung verankerten und über Artikel 140 des Grundgesetzes fortgeltenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen durch ein Bundesgesetz umzusetzen. Die jährlichen Staatsleistungen der Bundesländer an die römisch-katholische und die evangelische Kirche belaufen sich laut dem Entwurf auf rund 657 Millionen Euro. Laut Gesetzentwurf soll die Ablösung durch Zahlung eines Betrags erfolgen, der dem 18,6-fachen des zuletzt regelmäßig erbrachten Jahresbetrags entspricht. Die Ablösung könne als Einmalzahlung, als gestreckte Zahlung über höchstens fünf Jahre oder durch Sachleistungen erfolgen.

Bund soll 50 Prozent der Kosten tragen

Die Ablösebeträge werden dem Entwurf zufolge von den Ländern getragen. Der Bund solle sich jedoch in Höhe von 50 Prozent der festgelegten Ablösesumme beteiligen. Die Beteiligung soll durch Finanzzuweisungen an die Länder erfolgen. In der Begründung heißt es, ohne eine Mitwirkung des Bundes könnte die Umsetzung „die haushaltsmäßige Leistungsfähigkeit einzelner Länder erheblich beeinträchtigen“. Bereits die frühere Ampel-Regierung (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) hatte sich die Ablösung der Staatsleistungen vorgenommen. Das Vorhaben scheiterte jedoch am Widerstand der Landesregierungen.

EKD: Ablösung muss Aufgaben dauerhaft finanziell decken

Ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) teilte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA mit, dass man den Gesetzentwurf wahrnehme, aber nicht kurzfristig kommentiere. Für die EKD bleibe entscheidend, „dass die Ablösung die Kirchen in die Lage versetzen soll, die bisher mit Hilfe der Staatsleistungen finanzierten Aufgaben dauerhaft finanziell decken zu können. Dabei ist es auch unser Interesse, dass die Länder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit handeln können.“

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