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Politik

Vorwurf: Nordrhein-Westfalen benachteiligt kirchliche Kindergärten

08.02.2021

Nach dem nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz müssen kirchliche Träger bei der Finanzierung ihrer Kindergärten einen Eigenanteil von zwölf Prozent aufbringen. Foto: pixabay.com
Nach dem nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz müssen kirchliche Träger bei der Finanzierung ihrer Kindergärten einen Eigenanteil von zwölf Prozent aufbringen. Foto: pixabay.com

 

Wuppertal (IDEA) – Die kirchlichen Kindergärten in Nordrhein-Westfalen werden gegenüber den Einrichtungen konfessionsloser Träger benachteiligt. Diese Ansicht vertreten die Geschäftsführer der Evangelischen Kindertagesstätten Wuppertal, Marion…

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