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Menschenrechte

Verfahren gegen Imbissbetreiberin eingestellt

04.12.2020

Die Imbissbetreiberin Young-Ai Park. Foto: Axel Rothkehl
Die Imbissbetreiberin Young-Ai Park. Foto: Axel Rothkehl

Berlin (idea) – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen die christliche Imbissbetreiberin Young-Ai Park eingestellt. Das erklärte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea.

Hintergrund: Die Anklagebehörde hatte das Verfahren gegen die gebürtige Koreanerin im Juli eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, das die 71-Jährige in ihrem Lokal „Ixthys“ (Altgriechisch: Fisch) im Stadtteil Schöneberg aufgehängt hatte. Auf einer Stoffbahn, die von außen sichtbar im Schaufenster angebracht war, zitierte sie sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“

Das Amtsgericht Tiergarten ordnete eine Durchsuchung des Lokals an, bei der die Stoffbahn beschlagnahmt wurde. Zur Begründung erklärte es, Park habe durch die Auswahl des Bibelzitats gezielt „ihre homophobe und menschenfeindliche Haltung“ zum Ausdruck gebracht.

Entscheidung nach „erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage“

Mittlerweile sei die Staatsanwaltschaft nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege, so Steltner. Auch die Beschlagnahmung der Stoffbahn sei aufgehoben worden. Im November hatte bereits das Landgericht Berlin die Durchsuchung des Lokals für rechtswidrig erklärt.

In dem Beschluss des Gerichts hieß es, Park habe durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.

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