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Urteil: Kirchen müssen über Geldanlage nicht Auskunft geben

21.01.2021

Das Gericht entschied zugunsten der Kirchen. Foto: pixabay.com
Das Gericht entschied zugunsten der Kirchen. Foto: pixabay.com

 

Münster/Köln (IDEA) – Kirchen sind nicht dazu verpflichtet, gegenüber der Öffentlichkeit Auskunft zu erteilen, wie sie ihre Kirchensteuereinnahmen anlegen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 19. Januar hervor.

Ge…

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