Frei-/Kirchen
Urteil: Kirchen müssen über Geldanlage nicht Auskunft geben
21.01.2021

Münster/Köln (IDEA) – Kirchen sind nicht dazu verpflichtet, gegenüber der Öffentlichkeit Auskunft zu erteilen, wie sie ihre Kirchensteuereinnahmen anlegen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 19. Januar hervor.
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