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EKD-Rat zur Sterbehilfe-Debatte: Lebensschutz an erster Stelle

31.01.2021

Der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Foto: ELKB/Rost
Der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Foto: ELKB/Rost

Hannover (IDEA) – Der Lebensschutz steht für die Evangelische Kirche In Deutschland (EKD) und die Diakonie an erster Stelle. Das hat der Rat der EKD auf seiner digitalen Sitzung (30.–31. Januar) festgehalten. Hintergrund ist die Sterbehilfe-Debatte.

In einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe 11. Januar) hatten der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie (Berlin), und die Theologieprofessoren Reiner Anselm (München) und Isolde Karle (München) dafür plädiert, einen assistierten Suizid auch in kirchlich-diakonischen Einrichtungen zu ermöglichen.

An der Onlinekonferenz des EKD-Rates nahmen beim Thema Sterbehilfe am 30. Januar auch Lilie und Anselm teil. Alle Teilnehmer hätten unterstrichen, dass der assistierte Suizid nicht zu einer normalen Option unter anderen werden dürfe, schrieb der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München), auf Facebook.

Zugleich hätten alle bekräftigt, dass Kirche und Diakonie Menschen gerade in Grenzsituationen auch künftig seelsorgerlich beraten und begleiten müssten. „Dass Menschen nur noch die Möglichkeit des Suizids sehen, ist immer eine tragische Grenzsituation, die die EKD und ihre Diakonie durch die Bereitstellung palliativer Versorgung, Seelsorge, Beratung und die Arbeit der Hospize zu verhindern versuchen.“

Eine Beratung in diakonischen und evangelischen Einrichtungen sei immer eine Beratung zum Leben und könne nicht neutral bleiben. Dennoch gebe es Dilemmasituationen, für deren Bewältigung derzeit keine eindeutigen Antworten und Regelungen bestünden.

Bedford-Strohm schreibt weiter: „Dass die dafür notwendigen Schlussfolgerungen aus der gemeinsamen am Lebensschutz orientierten Grundhaltung heraus in unterschiedlichen Perspektiven und unterschiedlichen Lösungswegen bedacht werden, gehört zum Wesen des Protestantismus.“

Bundestagsabgeordnete legen Gesetzentwürfe vor

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt und zur Begründung erklärt, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Damit sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Am 29. Januar 2021 hatten zwei Gruppen von Bundestagsabgeordneten jeweils einen Gesetzentwurf für die Neuregelung der Suizidbeihilfe vorgestellt. Sie sollen noch vor der Bundestagswahl am 26. September im Parlament beraten werden.

Der erste Entwurf stammt von einer Gruppe um den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. Ihr gehören außerdem Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Die Linke), Swen Schulz (SPD) und Otto Fricke (FDP) an. Der zweite Entwurf wurde von den Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul erarbeitet.

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