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Minden: Gericht weist Eilantrag von Freikirchen ab

06.05.2021

Die Gemeinden wandten sich gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung, deren Auflagen für Gottesdienste über die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehen. Foto: pixabay.com
Die Gemeinden wandten sich gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung, deren Auflagen für Gottesdienste über die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehen. Foto: pixabay.com

 

Minden (IDEA) – Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag von 16 freikirchlichen Gemeinden aus dem Landkreis Minden-Lübbecke gegen strenge Auflagen für Gottesdienste abgewiesen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom 6. Mai…

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