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Meyns: Gottesdienste sind „kein außerordentliches Infektionsrisiko“

14.01.2021

Der Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, Christoph Meyns. Foto: Landeskirche Braunschweig
Der Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, Christoph Meyns. Foto: Landeskirche Braunschweig

Braunschweig (idea) – Trotz der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sind Gottesdienste in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin möglich. Sie seien bei Einhaltung der geltenden Bestimmungen „kein außerordentliches Infektionsrisiko“, betont Landesbischof Christoph Meyns in den aktualisierten Handlungsempfehlungen des Landeskirchenamts (Wolfenbüttel).

Der neuen Corona-Verordnung zufolge sind bis zum 31. Januar private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. In Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 positiven Tests pro 100.000 Einwohner kann die Bewegungsfreiheit eingegrenzt werden. Die Entscheidung darüber treffen die örtlichen Behörden. Der Präsenzunterricht an den Schulen fällt bis Ende Januar größtenteils aus.

Wie Meyns äußert, lägen mit Blick auf die Präsenzgottesdienste an Weihnachten keine Rückmeldungen über ein Ansteckungsgeschehen vor. Kontaktbeschränkungen bedeuteten keine automatische Absage von Gottesdiensten. Absagen müssten vor Ort getroffen werden. Diese Eigenverantwortung entspreche dem evangelischen Kirchenverständnis, schreibt Meyns.

Ferner empfiehlt das Landeskirchenamt, den Konfirmandenunterricht bis zum 31. Januar möglichst nicht als Präsenzunterricht, sondern digital zu gestalten und im Bereich der Kirchenmusik auf Proben und Präsenzunterricht zu verzichten, sofern nicht ein konkreter Gottesdiensteinsatz vorbereitet werden muss.

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