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Politik

Mehrheit: Elternrechte nicht einschränken

21.01.2021

Sollten Kinderrecht ins Grundgesetz? Foto: pixabay.com
Sollten Kinderrecht ins Grundgesetz? Foto: pixabay.com

Erfurt (IDEA) – 59 Prozent der Deutschen wollen nicht, dass durch Kinderrechte im Grundgesetz Elternrechte eingeschränkt werden. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA-Consulere (Erfurt) im Auftrag der katholischen Zeitung „Die Tagespost“ (Würzburg). 16 Prozent antworteten, dass Kinderrechte im Grundgesetz dazu führen dürfen, Elternrechte einzuschränken. 18 Prozent wissen nicht, wie sie zu der Frage stehen.

Mit steigendem Alter nimmt der Anteil derjenigen zu, die meinen, Elternrechte dürften durch Kinderrechte im Grundgesetz nicht eingeschränkt werden. Bei den 18- bis 29-Jährigen liegt der Anteil bei 42 Prozent, in der Altersgruppe der über 60-Jährigen sagen dies 71 Prozent. Befragt wurden 2.053 Personen im Zeitraum zwischen dem 15. und 18. Januar.

Die Koalition hatte sich Mitte Januar auf eine Formulierung zu Kinderrechten im Grundgesetz geeinigt. Die Passage lautet nun wie folgt: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Um das Grundgesetz zu ändern, braucht es Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

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