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Glaube

Kann jeder getaufte Christ selbst taufen?

05.05.2020

Die frühere hannoversche Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann und der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Hans-Jörg Voigt. Fotos: Julia Baumgart/EKD; Privat
Die frühere hannoversche Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann und der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Hans-Jörg Voigt. Fotos: Julia Baumgart/EKD; Privat

Wetzlar (idea) – Angesichts der Corona-Beschränkungen finden viele Gottesdienste im Internet oder zu Hause statt. Wie steht es da um die Taufe? Theologen diskutieren, ob man das Sakrament vollgültig im Familienkreis feiern kann. Darf jeder getaufte Christ einen anderen Menschen taufen? Dazu positionieren sich zwei lutherische Theologen in einem Pro und Kontra für die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar).

Käßmann: Wenn kein Pfarrer erreichbar ist, darf jeder Christ selbst taufen

Die frühere hannoversche Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann (Hannover) verweist darauf, dass die Taufe normalerweise von Ordinierten vollzogen wird. Wenn aber kein Pfarrer erreichbar sei, dürfe jeder Christ taufen. So stehe es im Evangelischen Gesangbuch unter der Nummer 791. Dafür sei auch ein kleines Formular abgedruckt, an dem man sich orientieren könne. Käßmann erinnert daran, dass ihre Mutter – selbst Krankenschwester – bei der Frühgeburt ihres dritten Kindes, eines Sohnes, eine diensthabende Krankenschwester bat, eine Nottaufe vorzunehmen. Das evangelische Klinikpfarramt habe diese Taufe später per Taufschein bestätigt. Käßmann: „Meine Mutter sah die Taufe nicht als magisch an, sie wusste, der Kleine konnte dadurch nicht geschützt werden. Und sie war gewiss auch nicht der Meinung, ohne Taufe wäre Gott ihm nicht gnädig. Aber ihr war wichtig, dass er getauft war.“ Sie habe die volle Gültigkeit dieser Taufe auch nie angezweifelt.

Voigt: Nottaufe ist nur zulässig, wenn jemand im Sterben liegt

Auch der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Hans-Jörg Voigt (Hannover), der die Gegenposition vertritt, hält „Nottaufen“ für gerechtfertigt: „Aber wie das Wort schon sagt, gilt das für eine Notsituation, in der ein Taufbewerber im Sterben liegt. Dann soll man taufen, weil die Taufe heilsnotwendig ist.“ Ansonsten müsse man ordiniert sein, um zu taufen, im Gottesdienst zu predigen und um das Heilige Abendmahl gültig zu segnen. Die lutherische Kirche habe in ihrem verbindlichen Bekenntnis immer daran festgehalten, dass Gott selbst das „Predigtamt gegeben hat“ (Confessio Augustana) und dass man zum Taufen, Predigen und Abendmahl Segnen nach den geltenden Regeln ordiniert sein müsse. Voigt: „Wer anderes behauptet, verlässt den katholischen Glaubenskonsens der Orthodoxen, der römisch-katholischen, der lutherischen und etlicher anderer Kirchen.“

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