Politik
„Hochbrisantes Urteil“ stellt Lockdown-Politik infrage
24.01.2021
Weimar (IDEA) – Das Amtsgericht Weimar hat laut dem Nachrichtenmagazin Focus Online ein „hochbrisantes Urteil“ gefällt. Darin werde das staatlich angeordnete allgemeine Kontaktverbot als verfassungswidrig eingeordnet und somit Deutschlands gesamte Lockdown-Politik infrage gestellt, heißt es in dem Bericht vom 24. Januar. Focus Online liegt die 19-seitige Begründung des Urteils vor.
Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung bezieht sich auf einen Vorfall im Frühjahr in Thüringen. Es geht um ein Bußgeldverfahren gegen einen Weimarer Bürger. Er hatte sich am 24. April gemeinsam mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses zu einer Geburtstagsfeier getroffen.
Laut dem damals geltenden Kontaktverbot wäre allerdings nur eine weitere Person aus einem anderen Haushalt zugelassen gewesen. Aus diesem Grund verhängte die Stadt Weimar sechs Monate später einen Bußgeldbescheid. Dagegen klagte der Beschuldigte. Das Gericht: „Der Betroffene wird freigesprochen.“ Die Kosten des Verfahrens und dessen notwendige Auslagen müsse die Staatskasse tragen.
Allgemeines Kontaktverbot verstößt gegen Menschenwürde
In der Begründung des Urteils heißt es weiter, mit dem allgemeinen Kontaktverbot habe der demokratische Rechtsstaat ein „Tabu verletzt“ und gegen die „als unantastbar garantierte Menschenwürde“ verstoßen. Die politischen Entscheider hätten „die Grundlagen der Gesellschaft“ angegriffen und die Freiheitsrechte der Menschen auf unzulässige Weise beschnitten. Die Eingriffe seien „unverhältnismäßig“ gewesen.
Das Gericht bezeichnet die Lockdown-Maßnahmen als eine „katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen“. Im Frühjahr 2020 habe weder in Thüringen noch anderswo in Deutschland ein „allgemeiner Gesundheitsnotstand“ geherrscht, so das Gericht.
Der Staat habe kein Recht gehabt, einen Lockdown anzuordnen und damit „die umfassendsten und weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik“ durchzusetzen. „Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.“
Entscheidung dürfte für Diskussionen sorgen
Dem Bericht zufolge bezieht sich das Urteil zwar auf einen Vorfall im Frühjahr in Thüringen, doch das Gericht habe in seiner Bewertung auch den bundesweiten „Wellenbrecher-Lockdown“ aus dem November 2020 ins Visier genommen, der zweimal verlängert wurde und quasi bis heute gilt, sogar in verschärfter Form (Az.: 6 OWi - 523 Js 202518/20).
Bundesweite Bedeutung habe das Urteil nicht. Die konkreten Auswirkungen beschränkten sich auf den Kläger und die Stadt Weimar. „Gleichwohl dürfte die Entscheidung weit über die Grenzen Thüringens hinaus für Diskussionen sorgen und auch die Debatte unter Juristen vorantreiben“, so Focus Online. Schließlich gebe es in Deutschland bislang keine einheitliche Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit von Kontaktbeschränkungen.
Staatsanwaltschaft beantragt Zulassung einer Rechtsbeschwerde
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt. Damit wolle man erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und einem anderen Richter zur Neuverhandlung übertragen werde, so der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen.
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