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Hessen-nassauische Kirche weist Kritik von Kardinal Koch zurück

16.02.2021

Der schweizerische Kardinal Kurt Koch. Foto: Richard Menzel
Der schweizerische Kardinal Kurt Koch. Foto: Richard Menzel

Darmstadt/Rom (IDEA) – Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat Kritik des schweizerischen Kardinals Kurt Koch an ihrer Abendmahlspraxis zurückgewiesen. Koch ist Präsident des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen. Er hatte sich in einem Offenen Brief an den „Ökumenischen Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen“ (ÖAK) gewandt.

Dieser hatte die wechselseitige Öffnung der Mahlfeiern für Mitglieder der jeweils anderen Konfession vorgeschlagen. Koch hält aber eine gegenseitige Einladung derzeit nicht für möglich. Er verweist in seinem Schreiben unter anderem auf die Internetseite der EKHN. Dort werde formuliert, dass in ihren Gemeinden alle, die sich am Gottesdienst beteiligen, zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen seien. Auch wer nicht getauft sei oder zu einer anderen christlichen Konfession gehöre und das Abendmahl empfangen wolle, sei willkommen.

Koch fragt: „Wie steht es dann aber um den vom ÖAK behaupteten engen Zusammenhang von Taufe und Abendmahl, wenn sogar Nicht-Getaufte zum Abendmahl eingeladen sind?“ Hier melde sich ein noch tieferes ökumenisches Problem an: „Wenn auf der einen Seite die Taufe und die Gegenseitige Anerkennung der Taufe das Fundament der Ökumene darstellen, und wenn auf der anderen Seite ein ökumenischer Partner die Taufe derart relativiert, dass sie nicht einmal mehr Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl ist, muss doch die Frage erlaubt sein, wer denn hier das Fundament der Ökumene in Frage stellt.“

Die EKHN sei da keine Ausnahme. Er habe sie nur als Beispiel gewählt, weil der dritte Ökumenische Kirchentag im Mai in Frankfurt am Main stattfinden soll.

EKHN: Taufe setzt „in der Regel“ Zulassung zum Abendmahl voraus

In einer Stellungnahme erwidert die EKHN, die von Koch zitierten Aussagen gäben die „differenzierte Regelung“ der sogenannten „Lebensordnung“ der EKHN nicht wieder. Auch in Hessen-Nassau bildeten „in der Regel die Taufe und Mitgliedschaft die Voraussetzung“ zur Zulassung am Abendmahl. Da nach evangelischem Verständnis „Christus der Einladende ist“ bzw. jede Abendmahlsfeier „die Feier der ganzen Kirche Christi“ sei, könnten auch Angehörige anderer Konfessionen teilnehmen.

Durch einen ergänzenden Hinweis der Lebensordnung auf das „Sich-durch-Christus-Eingeladen-Wissen“ zum Abendmahl in Ausnahmefällen auch bei möglicherweise Nicht-Getauften bewege sich die EKHN zudem „exakt im Diskurshorizont des Papiers des Ökumenischen Arbeitskreises ‚Gemeinsam am Tisch des Herrn‘“.

An keiner Stelle öffne die Lebensordnung „das Abendmahl expressis verbis für Nichtgetaufte“. Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung (Darmstadt) übermittelte die Stellungnahme am 12. Februar an die beiden Vorsitzenden des Ökumenischen Arbeitskreises, Bischof Georg Bätzing (Limburg), und Christian Schad (Speyer), der am 14. Februar aus dem Amt des pfälzischen Kirchenpräsidenten verabschiedet wurde.

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