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Gottesdienstverzicht: Regierung zieht Bitte zurück

25.03.2021

Ostern kann unter Sicherheitsabstand auch in den Kirchen stattfinden. Symbolfoto: pixabay.com
Ostern kann unter Sicherheitsabstand auch in den Kirchen stattfinden. Symbolfoto: pixabay.com

Berlin (IDEA) – Die Bundesregierung hat die Bitte, an den Kar- und Ostertagen auf Präsenzgottesdienste zu verzichten, zurückgezogen. Zuvor hatten bereits mehrere Kirchen mitgeteilt, dass sie trotz der Bitte zu Vor-Ort-Gottesdiensten einladen werden.

Hintergrund: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten in einem Beschluss formuliert: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“

In der neuen Fassung des Beschlusses ist dies nun ebenso gestrichen wie die einmaligen Ruhetage am Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April). In einer Anmerkung zu dieser Passage heißt es, dass die Bundeskanzlerin den Regierungschefs der Länder mitgeteilt habe, dass dieser Absatz nicht umgesetzt werde.

Evangelische Kirchen wollen „umsichtig und verantwortungsvoll“ Ostern feiern

Die drei in Hessen vertretenen evangelischen Kirchen wollen an Ostern „umsichtig und verantwortungsvoll“ Gottesdienste feiern. Das teilten die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche im Rheinland nach einem Spitzengespräch mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) am 25. März in Wiesbaden mit.

In einer gemeinsamen Erklärung zeigten sie sich erleichtert, dass der Ministerpräsident von der „dringlichen Bitte“ abgerückt sei, auf die Gottesdienste mit Präsenz zu verzichten. Gemeinsam habe man sich nun verständigt, an Ostern ähnlich wie zu Weihnachten zu verfahren. Nach einem Jahr Corona-Pandemie habe man Erfahrungen gesammelt; die Hygienekonzepte hätten sich bewährt, unterstrichen die kurhessen-waldeckische Bischöfin Beate Hofmann (Kassel), der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung (Darmstadt) und der rheinische Präses Thorsten Latzel (Düsseldorf).

Im Rückblick auf Weihnachten bestehe Vertrauen, dass die Kirchengemeinden gute Hygienekonzepte haben sowie vor Ort verantwortungsvoll entscheiden, ob Präsenzgottesdienste gefeiert werden können oder nicht, sagten die leitenden Geistlichen. In Hessen sind Gottesdienste in Kirchen und im Freien mit Abstand, Maske, vorheriger Anmeldung und ohne Gemeindegesang möglich.

Bayern: Öffentliche Gottesdienste bleiben erlaubt

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern fordert ihre Gemeinden auf, an Ostern verstärkt digitale Gottesdienste anzubieten. Präsenzveranstaltungen bleiben im Rahmen gesetzlicher Corona-Schutzvorgaben aber „weiterhin uneingeschränkt zulässig“, wie das Landeskirchenamt am 25. März mitteilte. Vorausgegangen sei ein Gespräch mit Vertretern der bayerischen Staatsregierung, der beiden großen Kirchen und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden.

Eine Anmeldepflicht bestehe nur für Gottesdienste, bei denen die erwarteten Besucherzahlen zu einer Auslastung der Kapazitäten führen. Auch für Gottesdienstbesuche gelte in Regionen mit einem Inzidenzwert über 100 die nächtliche Ausgangssperre, etwa für Osternachtgottesdienste.

An Gottesdienstfeiern beteiligten Personen empfiehlt das Landeskirchenamt zuvor einen Corona-Schnelltest. Die Kosten erstatte die Landeskirche.

Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München) ist überzeugt, dass durch Präsenzgottesdienste und digitale Angebote viele Menschen mit der Hoffnungsbotschaft von Ostern erreicht würden. „Wir haben diese Hoffnungsbotschaft selten so sehr gebraucht wie heute“, so Bedford-Strohm, der auch EKD-Ratsvorsitzender ist.

Württembergische Landeskirche: Gottesdienste orientieren sich an den Inzidenzen

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hatte zuvor in einer Stellungnahme mitgeteilt: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir keine Notwendigkeit, unsere strengen, bewährten und nachhaltigen Regelungen für Präsenzgottesdienste zu ändern.“ Diese orientierten sich jeweils an den regionalen Inzidenzen. Verpflichtend sei eine Absage von Präsenzgottesdiensten ab einer Zahl der positiven Tests pro 100.000 Einwohner (Inzidenzwert) von 300.

Die Lippische Landeskirche (Detmold) hingegen empfiehlt ihren Gemeinden, in der Osterzeit auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Zur Begründung hieß es, die Kreisverwaltung des Landkreises Lippe empfehle den Kirchen und Religionsgemeinschaften einen Verzicht auf Präsenzveranstaltungen, wenn der Inzidenzwert auf über 100 steige. Dieser Wert liegt nach Angaben der Verwaltung im Kreis Lippe derzeit bei 190 (Stand 24. März).

Pfingstkirchen-Bund: Wir empfehlen Präsenzgottesdienste

Der Vorstand des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP/Erzhausen bei Darmstadt) hingegen hat beschlossen, seine Gemeinden zu Präsenzgottesdiensten zu ermutigen.

Im Zusammenkommen der Gläubigen und im gemeinsamen Gebet liege eine enorme Bedeutung. Gottesdienste seien „ein Zeichen der Hoffnung für unser Land“, äußerte Präses Johannes Justus (Hannover). Das sei „natürlich nur möglich, wenn die allseits bekannten Hygiene-Auflagen konsequent umgesetzt werden“. Natürlich sei es den Gemeinden freigestellt, mit Blick auf die lokale Situation anders zu entscheiden und auf Präsenzangebote zu verzichten.

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