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Menschenrechte

Frauen der EKBO: Abtreibung ist eine medizinische Dienstleistung

10.03.2021

Der Einladungsflyer der EKBO-Frauen. Foto: akd-ekbo.de
Der Einladungsflyer der EKBO-Frauen. Foto: akd-ekbo.de

Berlin (IDEA) – Abtreibungen sollen künftig in Deutschland nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden, sondern „im Recht der medizinischen Dienstleistungen“ sowie beispielsweise „in einem Gesetz zu Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaftsabbruch“. Diese Auffassung vertritt der Vorstand der „Frauen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)“. Das geht aus einer Antwort auf die Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA hervor.

Hintergrund: Die Frauenversammlung der EKBO hatte sich auf einer digitalen Delegiertenversammlung dafür ausgesprochen, die Paragrafen 218 und 219a des Strafgesetzbuches ersatzlos zu streichen. Gemäß Paragraf 218 ist eine Abtreibung in Deutschland rechtswidrig, bleibt aber nach einer Beratung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei. Paragraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen. In dem Beschluss der Frauenversammlung hieß es dazu, der Schwangerschaftsabbruch dürfe nicht kriminalisiert werden.

Zum Werbeverbot äußerten die Delegierten, Ärzten müsse erlaubt sein, darüber zu informieren, welche medizinischen Methoden sie bei Abtreibungen einsetzten. Wenn Schwangere Informationen einholen und abwägen könnten, führe das in Konfliktsituationen „zu selbstständigen, selbstbewussten und verantwortungsvollen Entscheidungen“.

Regelungen verankern, die einer Fristenlösung entsprechen

Wie der Vorstand der „Frauen in der EKBO“ gegenüber IDEA weiter mitteilte, könnten in dem neuen Gesetz Regelungen, die einer Fristenlösung entsprechen, sowie ein kostenloses Beratungsangebot und der Zugang zu Verhütungsmitteln verankert werden: „Auf diese Weise würde dann geregelt werden, unter welchen Umständen ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann.“

Der Vorstand ist überzeugt, „dass das ungeborene Leben nicht gegen, sonder nur mit der schwangeren Frau geschützt werden kann“. Die Frauenversammlung der EKBO kommt einmal jährlich zusammen. Die Delegierten wählen den Vorstand der „Frauen in der EKBO“.

EKBO: „Froh und dankbar“

Auf IDEA-Anfrage an den Bischof der EKBO, Christian Stäblein, wie er den Beschluss beurteilt, antwortete die Leiterin des EKBO-Medienhauses, Elke Rutzenhöfer: „Die EKBO ist froh und dankbar über eine Frauenversammlung, die sich zu gleichstellungspolitischen und frauenpolitischen Themen positioniert.“ Eine Antwort von Stäblein liegt nicht vor. 

EAK-Geschäftsführer Meißner: Ich bin über diesen Beschluss „zutiefst befremdet“

Der Bundesgeschäftsführer des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Christian Meißner (Berlin), äußerte sich gegenüber IDEA „zutiefst befremdet“ über den Beschluss der Frauen: „Es ist nicht Aufgabe von Kirche oder kirchlichen Gremien, direkte politische Forderungen solcher Art zu erheben und selbst Politik zu betreiben.“ Insbesondere wenn es um theologisch-ethische sowie rechtlich höchst umstrittene Themen gehe, gelte oberste Sensibilität und Zurückhaltung. Meißner betonte: „Ich widerspreche dem also ganz ausdrücklich: Ein jahrzehntelang bewährter politischer Kompromiss, wie derjenige zum Schwangerschaftsabbruch, sollte deshalb auf gar keinen Fall aufgekündigt werden.“ Meißner ist seit über 20 Jahren Pastor im Ehrenamt in der EKBO.

Alexandra Maria Linder: Niemand verweigert Frauen Informationen

Kritik an dem Beschluss übte die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Maria Linder (Viersen). Wie sie in einem Kommentar für IDEA schreibt, beruht der Antrag der Frauen auf Falschaussagen und Unwahrheiten: „Derselbe Wortlaut in Bezug auf Abtreibung und ein angebliches Informationsdefizit wird von Linksextremisten und atheistischen ,humanistischen‘ Verbänden verwendet.“

Niemand verweigere Frauen in Deutschland Informationen über Schwangerschaft und Abtreibung. Menschen müssten immer davor geschützt werden, dass andere Menschen ihren Tod wollten: „Niemand würde nach der Geburt sagen, dass ein Kind nicht auch gegen die Mutter geschützt werden müsse.“

Mit Blick auf die bisherige Rechtslage schreibt Linder, dass keine Frau kriminalisiert, sondern eine Tötungshandlung unter Strafe gestellt werde: „Bestraft werden in der Regel nicht die Frauen, die ja oft in einer Notlage sind, sondern diejenigen, die die Tat durchführen und Geld damit verdienen.“ Wo Abtreibung legal seien, stiegen die Opferzahlen: „Dessen muss sich jeder, der die weitere Legalisierung fordert, bewusst sein.“

EKBO-Frauen sind auf einer Linie mit der Partei „Die Linke“

Die EKBO-Frauen befinden sich damit auf einer Linie mit Politikern aus den Parteien Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD. Die Bundestagsfraktion der Linkspartei hat am 4. März im Parlament den Antrag eingebracht, Paragraf 218 StGB abzuschaffen. Die stellvertretende Linken-Fraktionsvorsitzende Cornelia Möhring (Elmshorn) sagte zur Begründung, ihre Partei setze sich für „reproduktive Gerechtigkeit“ ein.

Die Vertreterin der SPD-Fraktion Gülistan Yüksel sagte, dass Schwangerschaftskonflikte nicht ins Strafrecht gehörten. Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws begrüßte den Antrag als „Auftakt zu einer wichtigen Debatte“. Die CDU-Abgeordnete Sylvia Pantel erklärte dagegen, der Antrag der Linkspartei sei radikal lebensfeindlich.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Beatrix von Storch, nannte es bezeichnend, dass in dem Antrag der Begriff „Kindeswohl“ nicht einmal vorkomme. Katrin Helling-Plahr (FDP) erklärte, die geltende gesetzliche Regelung werde weitgehend von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen.

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