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Menschenrechte

„Einer von uns“: Lebensschützer scheitern beim Europäischen Gerichtshof

22.12.2019

Die Bürgerinitiative wollte Finanzierungsstopp für Abtreibungen durchsetzen. Symbolfoto: pixabay.com
Die Bürgerinitiative wollte Finanzierungsstopp für Abtreibungen durchsetzen. Symbolfoto: pixabay.com

Luxemburg (idea) – Die Lebensschutz-Bürgerinitiative „Einer von uns“ hat beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Niederlage erlitten. Die Richter entschieden, dass die Europäische Kommission nicht verpflichtet ist, einen Gesetzesvorschlag für ein Verbot der öffentlichen Finanzierung von Abtreibung und Embryonenforschung vorzulegen. Hintergrund: Die Initiative hatte für ein entsprechendes Bürgerbegehren fast 1,9 Millionen Unterschriften gesammelt. Die Kommission hatte sich trotzdem geweigert, einen Gesetzesvorschlag auf den Weg zu bringen. Zur Begründung hatte sie unter anderem angeführt, die Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen könne das Risiko der Müttersterblichkeit und der Erkrankung von Müttern verringern. Außerdem gebe es keinen Bedarf für ein Gesetzgebungsverfahren, da sich die Mitgliedsstaaten auf gemeinsame ethische Standards verständigt hätten. „Einer von uns“ zog gegen die Weigerung vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof urteilte nun in letzter Instanz, die Kommission könne grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie einem Bürgerbegehren stattgeben wolle. Dabei habe sie einen weiten Ermessensspielraum.

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