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Frei-/Kirchen

Christen feierten einen Ostergottesdienst mit Besuchern

14.04.2020

Der Ostergottesdienst auf einem Sportplatz in Steinhagen. Foto: Privat
Der Ostergottesdienst auf einem Sportplatz in Steinhagen. Foto: Privat

Steinhagen (idea) – Ein Gottesdienst mit Besuchern fand am Ostersonntag (12. April) in Steinhagen im Sprengel Mecklenburg und Pommern (Nordkirche) auf einem Sportplatz statt. Zuvor hatte die Landesregierung in Schwerin Gottesdienste unter freiem Himmel unter bestimmten Auflagen erlaubt. Wie Pastorin Ines Dobbe (Steinhagen) der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, hatte sie eine Sondergenehmigung beantragt und bekommen. Sie hatte mit 30 Besuchern gerechnet. Tatsächlich seien aber 80 gekommen. Zu ihrer Kirchengemeinde gehören rund 600 Mitglieder in sieben Dörfern. Dobbe: „Aus jedem Dorf war jemand dabei.“ Die Osterlieder seien auswendig und ohne Begleitung angestimmt worden. Alle Besucher hätten Abstand zueinander gehalten, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu vermeiden. Sie habe den Eindruck gehabt, dass die Teilnehmer sich in diesem Jahr besonders über den Segen und damit den Zuspruch Gottes für sie gefreut hätten.

Gericht erlaubte Gottesdienste unter freiem Himmel

Der Gottesdienst war möglich geworden, nachdem die Landesregierung Open-Air-Gottesdienste unter bestimmten Auflagen ausdrücklich erlaubt hatte. In einer am Abend des 8. Aprils veröffentlichten und sofort in Kraft getretenen Änderung der Corona-„Bekämpfungsverordnung” hieß es, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften könnten unter freiem Himmel stattfinden, wenn der Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen gesichert sei, die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet würden und wenn die zuständige Versammlungs- und die zuständige Gesundheitsbehörde gemeinsam die Erlaubnis erteilten. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hatte ebenfalls am 8. April die weitgehenden Verbote von Gottesdiensten und anderen kirchlichen Versammlungen für rechtmäßig erklärt, aber zugleich auch auf die Ausnahmebestimmung für Gottesdienste unter freiem Himmel hingewiesen. Das Gericht wies die Auffassung einer Klägerin zurück, dass die Landesverordnung das Grundrecht auf freie Religionsausübung unverhältnismäßig einschränke.

Nordkirche hielt an Beschränkungen fest

Der Pressesprecher des Kirchenkreises Mecklenburg, Christian Meyer (Rostock), und der des Kirchenkreises Pommern, Sebastian Kühl (Stralsund), teilten idea auf Anfrage mit, dass man trotz des Erlasses der Landesregierung in Schwerin die Gemeinden aufgerufen habe, Gottesdienste auch über Ostern ohne Besucher rein digital zu feiern. „Sicherheit geht vor“, sagte Meyer. Nach den Worten von Kühl „lautete die Empfehlung der beiden Kirchenkreise, derzeit auf das Zusammenkommen zum Gottesdienst zu verzichten“.

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