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Politik

Bundestag beschließt Infektionsschutzgesetz

18.11.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 18. November in Berlin nach einstündiger Debatte ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Symbolbild: pixabay.com
Der Deutsche Bundestag hat am 18. November in Berlin nach einstündiger Debatte ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Symbolbild: pixabay.com

Berlin (idea) – Der Deutsche Bundestag hat am 18. November in Berlin nach einstündiger Debatte ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 415 Abgeordnete mit Ja, 236 mit Nein und acht enthielten sich. Im Infektionsschutzgesetz wird ein neuer Paragraf 28a eingefügt, der „besondere Schutzmaßnahmen“ gegen die Corona-Verbreitung regelt.

Welche Schritte nötig sein könnten, wird darin einzeln aufgelistet werden – etwa Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote oder Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Genannt werden auch Untersagungen, Beschränkungen oder Schließungen von Geschäften und Veranstaltungen. Ein Versammlungsverbot komme nur als Ultima Ratio im Einzelfall in Betracht. Intensive Grundrechtseingriffe dauerten grundsätzlich vier Wochen, könnten aber verlängert werden.

Jens Spahn (CDU): Kontakte vermeiden, sonst droht Kontrollverlust

Zuvor hatte es im Parlament eine heftige Debatte gegeben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bezeichnete die Corona-Pandemie als ein „Jahrhundertereignis“ und eine „Naturkatastrophe“. Sie sei eine „Zumutung und Bewährungsprobe“. Es entstehe Schaden für einzelne Bürger und die Wirtschaft. Aufgabe der Bundesregierung sei es, diese Schäden zu gewichten. Der Schutz der Gesundheit habe dabei ein stärkeres Gewicht. Um Leid zu vermeiden, müsse man Kontakte beschränken. Andernfalls drohe auf den Intensivstationen ein Kontrollverlust. Es werde einen Anspruch auf einen Impfschutz, aber keine Impfpflicht geben. Spahn: „Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“

Johannes Fechner (SPD): Kein „Ermächtigungsgesetz“

Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner wies den von der AfD geäußerten Vorwurf zurück, bei dem Gesetzesentwurf handle es sich um ein „Ermächtigungsgesetz“. Zum Schutz der Bürger seien befristete Grundrechtseinschränkungen notwendig.

Alexander Gauland (AfD): „Gesundheitsdiktatur“ droht

Nach Worten des Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alexander Gauland, handelt es sich bei dem Gesetz um die „größte Grundrechtseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik“. Es drohe eine „Gesundheitsdiktatur“ mit Totalüberwachung. Gauland: „Das Misstrauen wird explodieren.“

Christian Lindner (FDP): Meine Partei lehnt das Gesetz ab

Laut dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Lindner stellt das Vorgehen der Regierung das Vertrauen der Bevölkerung auf die Probe. Die FDP lehne das Gesetz ab, weil es Grundrechte und Freiheiten einschränke. Das Gesetz gebe der Regierung keine Leitplanken vor, sondern stelle einen Freifahrtschein dar.

Jan Korte (Die Linke): Massiver Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte

Auch der Abgeordnete Jan Korte (Die Linke) lehnt das Gesetz ab, weil es „massiv in die Grund- und Freiheitsrechte eingreift“. Die Corona-Krise könne zu einer „schleichenden Demokratiekrise“ werden.

Manuela Rottmann (Grüne): Kindeswohl muss höheren Stellenwert bekommen

Die Abgeordnete Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) bekannte, mit dem Gesetzentwurf nicht glücklich zu sein. Er werde keinen Schönheitspreis gewinnen. So müsse das Kindeswohl einen viel höheren Stellenwert bekommen. Kinder und Jugendliche bräuchten Kontakte zu anderen.

FDP: Schlechtes Gesetz, aber keine Diktatur

Zuvor hatte der AfD-Abgeordnete Bernd Baumann beantragt, den Gesetzentwurf von der Tagesordnung zu nehmen. Er sei eine „Ermächtigung der Regierung“ und „Gesetzesfarce“. Bei dem Gesetzentwurf handle es sich um eine „eilige Flickschusterei“ und eine „arrogante Missachtung des Parlaments“. Baumann: „Typisch Merkel – mal wieder alternativlos!“ Der CDU-Abgeordnete Michael Grosse-Brömer entgegnete, die AfD verbreite Verleumdungen und Unwahrheiten. Das Parlament sei an dem Gesetz beteiligt gewesen. Grosse-Brömer: „Sie saufen politisch ab, weil sie keine Themen haben, keine Ideen.“

Die Menschen im Lande seien jedoch nicht so dumm, der AfD auf den Leim zu gehen. Die AfD sei eine „Verlierer-Truppe“. Der FDP-Abgeordnete Marco Buschmann (FDP) warf der AfD vor, nur Krawall zu machen. Das Infektionsschutzgesetz sei zwar schlecht, es errichte aber keine Diktatur. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, warf der AfD vor, mit der Angst der Menschen zu spielen, Irreführung zu betreiben und den Deutschen Bundestag in den Dreck zu ziehen.

Proteste vor dem Brandenburger Tor

Gegen das Infektionsschutzgesetz hatten vor dem Brandenburger Tor mehrere Tausend Demonstranten protestiert. Die Polizei setzte Wasserwerfer ein, um die Demonstration wegen nicht eingehaltener Corona-Hygienemaßnahmen aufzulösen.

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