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Auf Gesang im Gottesdienst „bis auf Weiteres“ verzichten

25.04.2020

Die EKd empfiehlt, erstmal auf Singen im Gottesdienst zu verzichten. Foto: unsplash.com
Die EKd empfiehlt, erstmal auf Singen im Gottesdienst zu verzichten. Foto: unsplash.com

Hannover (idea) – Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) empfiehlt wegen der Corona-Pandemie, in Gottesdiensten vorerst nicht zu singen. So heißt es in Selbstverpflichtungen, die die EKD am 24. April in Hannover veröffentlicht hat. „Gemeinsames Singen birgt besonders hohe Infektionsrisiken, deshalb sollte darauf wie auch auf Blasinstrumente bis auf Weiteres verzichtet werden.“ Das Papier trägt den Titel „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“. Seit März gilt ein Verbot gemeinschaftlicher Gottesdienste. In den meisten Bundesländern sind Gottesdienstfeiern ab Mai wieder mit Einschränkungen möglich. Sachsen lockerte als erstes Bundesland das Verbot. Seit dem 20. April sind im Freistaat wieder Andachten und Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern erlaubt. In Berlin sind laut Senatsbeschluss seit dem 22. April Gottesdienste für bis zu 50 Besucher zulässig. Thüringen beschränkt die Teilnehmerzahl seit dem 23. April in geschlossenen Räumen auf maximal 30, unter freiem Himmel auf höchstens 50.

Abendmahlsfeiern erfordern „besondere hygienische Achtsamkeit“

Wie es in den EKD-Eckpunkten weiter heißt, können öffentliche Gottesdienste „nur unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen“ gefeiert werden. So solle der Sicherheitsabstand zwischen Personen 1,5 bis zwei Meter betragen. Daraus ergebe sich eine Höchstzahl an Besuchern je nach Kirchengröße. Abendmahlsfeiern erforderten „besondere hygienische Achtsamkeit“. Laut dem Papier ist auch ein Gottesdienst ohne Abendmahl vollwertig. Wenn es dennoch gefeiert werden solle, „sollte die Kelchkommunion unterbleiben beziehungsweise nur mit Einzelkelchen erfolgen“. Dringend empfohlen wird ferner, einen Mund-Nasen-Schutz während des Gottesdienstes zu tragen. Gottesdienste im Freien, etwa an Christi Himmelfahrt und Pfingsten, seien möglich, wenn die allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen berücksichtigt und regionale Versammlungsbeschränkungen beachtet werden. Die EKD ermutigt Gemeinden ferner, Gottesdienst-Übertragungen im Internet (Streamingangebote) aufrechtzuerhalten bzw. weiterzuentwickeln.

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