Menschenrechte

Abtreibung: Hänel legt Verfassungsbeschwerde ein

Lesezeit: 2 min

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Foto: IDEA/Erika Gitt
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Foto: IDEA/Erika Gitt

Gießen/Karlsruhe (IDEA) – Die Gießener Ärztin Kristina Hänel zieht vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie hat Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen und den Paragrafen 219a StGB eingereicht. Das teilte sie auf Twitter mit.

Zum Hintergrund: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte im Januar eine Revision gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe (2.500 Euro) zurückgewiesen. Hänel war erstmals 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden (6.000 Euro), weil sie auf ihrer Internetseite darüber informierte, dass sie Abtreibungen vornimmt. Die Berufung dagegen wurde verworfen.

Das Oberlandesgericht hob das Urteil jedoch auf und verwies die Sache mit Hinweis auf die inzwischen geänderte Gesetzeslage zurück an das Landgericht Gießen. Es setzte das Strafmaß in einem Urteil vom Dezember 2019 auf 2.500 Euro herab. Weil das Oberlandesgericht die Revision Hänels zurückwies, wurde das Urteil rechtskräftig.

Der Paragraf 219a war im Februar 2019 geändert worden – nach einer durch den Fall Hänel ausgelösten bundesweiten Debatte. Danach dürfen Ärzte oder Kliniken nun öffentlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen, aber weiterhin nicht darauf hinweisen, welche Methoden sie anwenden. Dies hatte Hänel aber laut dem Oberlandesgericht getan.

Vor Hänel hatte bereits die Berliner Ärztin Bettina Gaber Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie wurde ebenfalls wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt.

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