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Abendmahls-Debatte: Kardinal Koch weist Vorstoß zurück

11.02.2021

In der Debatte um ein gemeinsames Abendmahlswird heftig debattiert. Foto: pixabay.com
In der Debatte um ein gemeinsames Abendmahlswird heftig debattiert. Foto: pixabay.com

Rom/Tübingen/Münster (IDEA) – Die Frage, ob sich Katholiken und Protestanten gegenseitig zum Abendmahl einladen dürfen, sorgt weiter für heftige Diskussionen. Nun hat sich der schweizerische Kardinal Kurt Koch, der Präsident des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, zu Wort gemeldet.

Zum Hintergrund: Im September 2019 hatte der „Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen“ (ÖAK) das Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ veröffentlicht. Wissenschaftliche Leiter des Gremiums sind der evangelische Kirchenhistoriker Prof. Volker Leppin (Tübingen) und die katholische Theologin Dorothea Sattler. Sie ist Professorin für Ökumenische Theologie und Dogmatik in Münster.

In dem Papier wird die Ansicht vertreten, dass eine wechselseitige Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl mit guten theologischen Gründen als individuelle Gewissensentscheidung verantwortbar sei. Die Römische Glaubenskongregation erteilte gegenseitigen Abendmahlseinladungen jedoch eine Absage.

Leppin warf dem päpstlichen Einheitsrat am 3. Februar in einem Interview mit katholisch.de Gesprächsverweigerung vor. Der ÖAK reagiere „auf eine Not, die in unseren evangelischen und katholischen Gemeinden dauerhaft gegenwärtig ist“.

Kardinal Koch antwortete am 8. Februar mit einem offenen Brief.

Koch: Das ökumenische Problem wird auch in Hessen und Nassau deutlich

Der ÖAK gehe, so Koch, davon aus, dass sich nach dem „Grundeinverständnis über die Taufe“ ein solches auch bei Abendmahl und Eucharistie herausstellen lasse. Es gebe aber so große Unterschiede, dass eine gegenseitige Einladung zurzeit nicht möglich sei, schreibt Koch.

Er verweist unter anderem auf die Internetseite der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Dort werde formuliert, dass in den EKHN-Gemeinden alle, die am Gottesdienst teilnehmen, zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen seien. Auch wer nicht getauft sei oder zu einer anderen christlichen Konfession gehöre und das Abendmahl empfangen wolle, sei willkommen. Koch fragt: „Wie steht es dann aber um den vom ÖAK behaupteten engen Zusammenhang von Taufe und Abendmahl, wenn sogar Nicht-Getaufte zum Abendmahl eingeladen sind?“

Hier melde sich ein noch tieferes ökumenisches Problem an: „Wenn auf der einen Seite die Taufe und die Gegenseitige Anerkennung der Taufe das Fundament der Ökumene darstellen, und wenn auf der anderen Seite ein ökumenischer Partner die Taufe derart relativiert, dass sie nicht einmal mehr Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl ist, muss doch die Frage erlaubt sein, wer denn hier das Fundament der Ökumene in Frage stellt.“

Die EKHN sei da keine Ausnahme. Er habe sie nur als Beispiel gewählt, weil der dritte Ökumenische Kirchentag im Mai in Frankfurt am Main stattfinden soll. Auch in anderen offiziellen evangelischen Texten würden die Diskrepanzen zwischen dem behaupteten Konsens und der Realität deutlich.

Die katholische Theologin Sattler verteidigte laut der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) die Ökumene-Erklärung. Es habe Fortschritte in der theologischen Wahrnehmung gegeben. Sie finde es „abgründig traurig“, dass die vatikanische Glaubenskongregation dies nicht wertschätzend aufnehme.

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