Kommentar
Widersprechen Sie dem Verfassungsgericht!
Der Bundestag hat am 21. April mit den Beratungen über die Neuregelung der Suizidbeihilfe begonnen. Dazu ein Kommentar von IDEA-Redakteur David Wengenroth
Der Bundestag hat am 21. April mit den Beratungen über die Neuregelung der Suizidbeihilfe begonnen. Dazu ein Kommentar von IDEA-Redakteur David Wengenroth
Es kann tragische Einzelfälle geben, „in denen Menschen durch einen assistierten Suizid beim Sterben geholfen werden kann“. Dieser Ansicht ist der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung.
Suizidgedanken sind oft nicht beständig. Starke Beziehungen, Religion oder therapeutische Begleitung können den Wunsch nach Beihilfe zur Selbsttötung verändern.
Es entspricht nicht dem christlichen Menschenbild, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen.
In Spanien ist die aktive Sterbehilfe nun legal. 202 Parlamentsabgeordnete stimmten für das Gesetz, 141 dagegen. Spanien ist damit nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg das vierte Land in der EU, in dem aktive Sterbehilfe erlaubt ist.
Der Lutherische Konvent im Rheinland hat den hannoverschen Landesbischof Ralf Meister und den Präsidenten der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, zum Rücktritt aufgefordert.
Ein assistierter Suizid könnte in einem Seniorenheim des diakonischen Unternehmens „Diakoneo“ zugelassen werden.
Die meisten Leiter der 20 EKD-Gliedkirchen lehnen einen assistierten Suizid in kirchlich-diakonischen Einrichtungen ab.
Der Vorschlag, kirchlich-diakonische Einrichtungen sollten selbst Hilfe zur Selbsttötung anbieten, ist abwegig. Diese Ansicht vertrat der Wiener Theologieprofessor Ulrich Körtner.
Der Lebensschutz steht für die EKD und die Diakonie an erster Stelle. Das hat der Rat der EKD auf seiner digitalen Sitzung festgehalten.