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Urteil: Kirchenasyl schützt nicht grundsätzlich vor Abschiebung

03.05.2018

In vielen Kirchengemeinden erhalten Flüchtlinge Asyl, um eine erneute Prüfung der Abschiebung zu erwirken. Foto: pixabay.com
In vielen Kirchengemeinden erhalten Flüchtlinge Asyl, um eine erneute Prüfung der Abschiebung zu erwirken. Foto: pixabay.com

 

München (idea) – Wenn nicht anerkannte Flüchtlinge Kirchenasyl nutzen, haben sie dadurch keinen Anspruch auf Aussetzung ihrer Abschiebung. Das hat das Oberlandesgericht München am 3. Mai entschieden. In der Urteilsbegründung heißt es, dass das…

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