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Politik

Niedersächsischer Landtag: Lebensschützer nehmen Stellung

21.06.2018

Der niedersächsische Landtag. Foto: FockeStrangmann
Der niedersächsische Landtag. Foto: FockeStrangmann

Hannover/Pforzheim (idea) – Der Beratungsverein „Hilfe zum Leben“ (Pforzheim) hat auf Anfrage des niedersächsischen Landtags Stellung zur Debatte genommen, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen (Paragraf 219a StGB). Zum Hintergrund: Die dortigen Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP setzen sich in Anträgen dafür ein, den Paragrafen zu streichen. Auslöser für die Diskussion war im November eine Entscheidung des Amtsgerichts Gießen gegen die Abtreibungsärztin Kristina Hänel. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert und geworben hatte. Nach Ansicht der Grünen war die Anzeige gegen Hänel eine „rechtspopulistische Initiative fanatischer Abtreibungsgegner“. Der Landtag solle sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Paragrafen einsetzen. Es gehe darum, „Frauenrechte zu stärken“. Die FDP bezeichnete die Regelung als „veraltet und überflüssig. Sie behindert die betroffenen Frauen, sich sachlich zu informieren.“

Stellungnahme: Beratung ja – Werbung nein

Der Vorsitzende von „Hilfe zum Leben“, Reinhard Klein, betont in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass auch ungeborene Menschen das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ haben: „Aus unserer Sicht ist ein Informationsrecht kein Menschenrecht, sehr wohl aber das Recht auf Leben.“ Bei jedem Schwangerschaftsabbruch werde ein Mensch getötet. „Mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle ist ein einmaliger, unverwechselbarer Mensch entstanden.“ Frauen im Schwangerschaftskonflikt müssten „beste Beratung und alle notwendigen und umfassenden Informationen erhalten – aber nicht von einer Ärztin, die ein großes Interesse daran hat, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen und daran zu verdienen.“ Laut Gesetz müsse jede Beratung „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen“.

Psychische Probleme durch Abtreibungen

Auf ihrer Homepage verniedliche die Abtreibungsärztin Hänel den Eingriff und spiele ihn herunter, indem sie etwa von „Schwangerschaftsgewebe“ anstatt von Embryos oder Kindern spreche. Abtreibungen führten bei den Schwangeren oft zu großen psychischen Problemen und zerstörten Beziehungen. Es wäre deshalb „fatal“, wenn der niedersächsische Landtag sich für die Streichung des Verbots von Abtreibungswerbung einsetzen würde. Neben dem Verein „Hilfe zum Leben“ nahmen unter anderen die evangelische und die katholische Kirche, Ärzte-, Hebammen- und Juristenverbände sowie die Beratungsorganisationen „pro familia“ und „donum vitae“ Stellung. Über die Anträge soll nach Angaben einer Sprecherin gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea frühestens im August beraten werden.

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