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Politik

Kritik an Borchardt-Wahl: Eine „verfassungsfeindliche Verfassungsrichterin“

25.05.2020

Die Politikerin der Partei „Die Linke“, Barbara Borchardt, wird neue Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern. Foto: picture-alliance/augenklick/Minkoff
Die Politikerin der Partei „Die Linke“, Barbara Borchardt, wird neue Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern. Foto: picture-alliance/augenklick/Minkoff

Berlin (idea) – Der Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg, Professor Arnd Diringer, hat die Wahl der umstrittenen Politikerin der Partei „Die Linke“, Barbara Borchardt, zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern kritisiert. Die 64-Jährige war am 15. Mai im zweiten Wahlgang vom Landtag in Schwerin mit Zweidrittelmehrheit von Abgeordneten der SPD, CDU und Linken gewählt worden. Sie ist Mitglied der Vereinigung „Antikapitalistische Linke“ innerhalb ihrer Partei. Diese wird vom Verfassungsschutz auf Bundesebene beobachtet. Diringer äußerte sich in einer Kolumne in der „Welt am Sonntag“ (Ausgabe: 24. Mai) unter der Überschrift „Eine verfassungsfeindliche Verfassungsrichterin“. Die Wahl Borchardts erschüttere das „Vertrauen in das Verfassungsgericht, und damit in ein Verfassungsorgan. Das ist für unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat fatal.“

Mitglieder des Gerichts müssen „Personen des allgemeinen Vertrauens“ sein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz zähle die Vereinigung „Antikapitalistische Linke“ zu den „extremistische(n) Strukturen der Partei Die Linke“, schreibt Diringer. Ferner habe Borchardt 2011 mit anderen Mitgliedern ihrer Landtagsfraktion ein Positionspapier verfasst, das den Mauerbau verteidigt. Im gleichen Jahr sei sie laut einem Bericht der „taz“ anlässlich einer Gedenkminute zum 50. Jahrestag des Mauerbaus demonstrativ sitzen geblieben. Diringer: „Ein eindeutiges politisches Statement – im Hinblick auf das Leid der Opfer aber auch ein menschliches, das erschreckt.“ Er verweist darauf, dass Mitglieder des Gerichts laut dem Landesverfassungsgerichtsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern „Personen des allgemeinen Vertrauens“ sein müssen. Die Entscheidung darüber, ob jemand die Voraussetzung für ein Richteramt erfülle, werde letztlich allerdings vom Parlament getroffen.

Diringer: „Extremisten aller Couleur“ können jubeln

In dem Fall sei die Wahl Borchardts nur dank der Stimmen von Abgeordneten der beiden Regierungsparteien CDU und SPD möglich geworden. Darüber sollten diese Parteien „gründlich nachdenken“: „Extremisten aller Couleur können dagegen jubeln. Wer Mitglied einer vom Verfassungsschutz zu Recht als extremistisch eingestuften Vereinigung ist, kann nun darauf verweisen, dass auch eine Richterin eines Verfassungsgerichts einer solchen Gruppierung angehört.“

Nordkirche kommentiert die Wahl Borchardts nicht

Borchardt hatte nach ihrer Wahl gesagt, sie wolle auch weiterhin Mitglied der Vereinigung bleiben. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) teilte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) mit, dass sie die Wahl von Borchardt zur Verfassungsrichterin nicht kommentiere.

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