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Religiöse Konversionstherapien können nicht verboten werden

15.06.2019

„Wenn das Angebot ausschließlich im religiösen oder weltanschaulichen Kontext besteht, wird man eine Strafbarkeit bei der Therapie an Erwachsenen dagegen nicht rechtfertigen können“, so der Jurist. Symbolbild: pixabay.com
„Wenn das Angebot ausschließlich im religiösen oder weltanschaulichen Kontext besteht, wird man eine Strafbarkeit bei der Therapie an Erwachsenen dagegen nicht rechtfertigen können“, so der Jurist. Symbolbild: pixabay.com

 

Hamburg/München (idea) – Konversionstherapien für erwachsene Homosexuelle, die im religiösen Bereich angeboten werden, können nicht verboten werden. Ein entsprechendes Gesetz würde gegen die Verfassung verstoßen. Diese Ansicht vertritt der…

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