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Corona: Zwei-Personen-Regel gilt nicht für Internet-Gottesdienste

23.03.2020

Bei Aufnahmen von Gottesdiensten dürfen mehr als zwei Personen anwesend sein. Foto: pixabay.com
Bei Aufnahmen von Gottesdiensten dürfen mehr als zwei Personen anwesend sein. Foto: pixabay.com

Düsseldorf (idea) – An Gottesdiensten, die live im Internet oder im Fernsehen übertragen werden, dürfen trotz geltender Kontaktverbote mehr als zwei Beteiligte mitwirken. Diese Ansicht vertrat der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, Pfarrer Rüdiger Schuch (Düsseldorf), auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea.Hintergrund: Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine Verordnung erlassen, nach der sich nicht mehr als zwei Personen zusammen in der Öffentlichkeit zeigen dürfen. Dieses Kontaktverbot gilt ab dem 23. März. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen.

Gottesdienst und Gebet gehören zur Grundversorgung

Die evangelischen Landeskirchen trügen das Ziel der Verordnung uneingeschränkt mit, erklärte Schuch. Trotzdem gehörten Gottesdienst und Gebet zur Grundversorgung der Bevölkerung, die auch in diesen Zeiten nicht wegzudenken sei. Deshalb seien die live übertragenen Gottesdienste für die Beteiligten zwingend notwendige Zusammenkünfte aus dienstlichen Gründen, an denen auch mehr als zwei Personen mitwirken dürften. Das gelte etwa für Pfarrer, Kirchenmusiker, Küster, Öffentlichkeitsbeauftragte sowie für andere an der Übertragung beteiligte Personen. Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen teilte auf der Internetseite der Landesregierung ebenfalls mit, dass bei der Berufsausübung zwingend notwendige Zusammenkünfte auch von mehr als zwei Personen stattfinden dürfen: „Wenn sich also in der Kirche ein Pfarrer, ein Organist und eine Hilfsperson, die vielleicht eine Bibellesung vornimmt, aufhalten und dabei genügenden Abstand voneinander halten, ist das hinnehmbar. Nicht zulässig wäre es aber, einen Chor auftreten zu lassen.“Der stellvertretende Pressesprecher der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Pastor Benjamin Simon-Hinkelmann, sagte ebenso auf Anfrage von idea, die Zwei-Personen-Regel gelte für solche Gottesdienste nicht. Sie seien keine Veranstaltungen im öffentlichen Raum, da Kirchengebäude der Arbeitsplatz von Pfarrern seien. Die Kirche fordere allerdings alle an den Gottesdiensten Beteiligten auf, Abstand voneinander zu halten.

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