Politik
Gottesdienste nicht pauschal verbieten
30.04.2020
Karlsruhe (idea) – Gottesdienste dürfen nicht pauschal verboten werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) am 29. April. Nach einem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats müssen „auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von dem…
Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.
Anmelden