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Westfälische Kirche erlaubt Gemeindegesang im Gottesdienst

10.10.2020

In Gottesdiensten in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist Gemeindegesang wieder erlaubt. Symbolfoto: pixabay.com
In Gottesdiensten in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist Gemeindegesang wieder erlaubt. Symbolfoto: pixabay.com

Bielefeld (idea) – In Gottesdiensten in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Bielefeld) ist Gemeindegesang wieder erlaubt. Das teilte das Landeskirchenamt in Bielefeld auf der Internetseite der Landeskirche mit. Die Kirchengemeinden könnten in ihren jeweiligen Schutzkonzepten das Singen wieder zulassen, wenn sie die Anforderungen der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllten. Dafür müssten Abstandsregelungen eingehalten und ein Sitzplan der Besucher erstellt werden. Die Landeskirche empfehle eine versetzte Sitzordnung mit einem Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern. Der Gottesdienstraum müsse außerdem „ständig gut belüftet sein“ und für jeden Besucher mindestens sieben Quadratmeter Platz bieten. Darüber hinaus könne „das Tragen einer Maske sinnvoll sein“. Wenn die Zahl der Neuinfektionen in einer Region zu stark steige, sei es „angebracht, beim Gemeindegesang besonders vorsichtig zu sein und ihn gegebenenfalls wieder einzustellen“, heißt es weiter in der Empfehlung der Landeskirche.

Unterschiedliche Regelungen in der rheinischen Kirche

In der Evangelischen Kirche im Rheinland richten sich die Empfehlungen der Landeskirchenleitung in Düsseldorf nach dem Bundesland, in dem die Kirchengemeinden liegen. In Nordrhein-Westfalen werde „dringend empfohlen“, das gemeinsame Singen auf Gottesdienste im Freien zu beschränken oder in Gottesdiensträumen einen Abstand von zwei Metern zur Seite und vier Metern nach vorne einzuhalten. In Rheinland-Pfalz sollte Gemeindegesang „nach Möglichkeit im Freien erfolgen“. Im Saarland müsse beim Singen innerhalb geschlossener Räume ein Abstand von drei Metern eingehalten werden. Im Freien betrage der Mindestabstand zwei Meter. Die Gemeinden in Hessen müssen auf Gemeindegesang verzichten. In den „Handlungsempfehlungen für Gottesdienste“ der Lippischen Landeskirche (Detmold) heißt es: „Auf das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen muss weiterhin verzichtet werden.“

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