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Menschenrechte

Christ aus dem Iran in Abwesenheit zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt

28.05.2020

Im Iran werden Christen stark verfolgt. Foto: pixabay.com
Im Iran werden Christen stark verfolgt. Foto: pixabay.com

Dortmund (idea) – Der von einer Abschiebung in sein Heimatland bedrohte Christ Vahid Tahami aus dem nordrhein-westfälischen Simmerath wurde im Iran in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und 40 Peitschenhieben verurteilt. Das geht aus einem Schreiben hervor, das Tahamis Anwalt, Jann Hendrik Wienke (Dortmund), am 22. Mai an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geschickt hat. Das Amt und auch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatten die Asylanträge von Tahami und seiner Ehefrau Elham Fazaeli abgelehnt. Die Evangelische Nachrichtenagentur idea hatte über ihren Fall berichtet (Pressedienst vom 22. Mai). Die beiden waren im Iran Christen geworden und hatten sich bei einem Besuch in Dortmund taufen lassen. Bei einem späteren Aufenthalt in Deutschland war ein Video von der Taufe im Internet aufgetaucht. Weil die Abkehr vom Islam im Iran unter Strafe steht, hatten die beiden daraufhin Asylanträge gestellt. In seinem Schreiben bezieht sich Wienke auf Angaben eines iranischen Rechtsanwaltes seines Mandanten, der ihn in einem Brief vom 14. April von dem Ausgang des Verfahrens informiert habe. Wie Wienke weiter schreibt, kann gegen das Urteil im Iran kein Rechtsmittel eingelegt werden, weil die Verurteilung in Abwesenheit von Tahami erfolgt sei. Wienke vertritt das Ehepaar sowie ihre in Deutschland geborene Tochter Nelly in einem Asylfolgeantrag.

Kritik an Gerichtsurteil: „Blauäugig“

Der frühere Leiter des Missions- und Hilfswerks „Forum Wiedenest“, Gerd Goldmann (Krefeld), der das iranische Ehepaar betreut und berät, äußerte gegenüber idea erneut Kritik am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es hatte die Klage des Ehepaares gegen das BAMF-Urteil am 26. Februar 2020 abgewiesen. Im Urteil hatte der Richter bezweifelt, dass das Ehepaar im Iran gefährdet sei. So hielt er unter anderem fest: „Hätte die Polizei die Kläger tatsächlich verhaften wollen, hätte es nahegelegen, zunächst lediglich deren Aufenthaltsort, gegebenenfalls unter einem Vorwand, bei den Eltern in Erfahrung zu bringen und nicht direkt sämtliche Vorwürfe nebst Beweismaterial zu offenbaren. Denn letztlich hätte dieses Verhalten nach Angaben der Kläger ja dazu geführt, dass sie gewarnt werden konnten.“ Goldmann: „Diese Argumentation ist blauäugig und zeugt von großer Unkenntnis der wirklichen Lage der Christen, die vom Islam konvertiert sind.“

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