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Gesellschaft

Beleidigung Homosexueller: Evolutionsbiologe Kutschera geht in Revision

04.08.2020

Der Biologieprofessor Ulrich Kutschera. Foto: picture-alliance/dpa/Göran Gehlen
Der Biologieprofessor Ulrich Kutschera. Foto: picture-alliance/dpa/Göran Gehlen

Kassel (idea) – Der Biologieprofessor Ulrich Kutschera (Kassel) ist am 3. August wegen beleidigender Äußerungen über Homosexuelle vom Amtsgericht Kassel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie der atheistische Evolutionsbiologe auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) mitteilte, wird er in Revision gehen. Kutschera hatte in einem am 5. Juli 2017 veröffentlichten Interview mit dem katholischen Nachrichtenportal kath.net zum Thema „Ehe für alle“ unter anderem gesagt, Homo-Paare seien „sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“. Auf die Frage, wie er ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partner beurteilen würde, sagte Kutschera: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“ Der kinderlose „Gender-Vater John Money“ habe diese Verhaltensweisen im Rahmen seiner „absurden Geschlechter-Ideologie“ bereits vorgelebt.

Richter empfiehlt „Mäßigung im Diskurs“

Staatsanwältin Josefine Köpf hatte eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gefordert. Dem folgte Richter Henning Leyhe nicht. Er empfahl Kutschera bei der Verhandlung laut einem Bericht von hessenschau.de „Mäßigung im Diskurs“. Man könne Sachen ablehnen, sie aber nicht herabwürdigen. Homosexuelle Paare seien keine „Erotikduos“. Der Mensch sei ein soziales Wesen und in jeder Beziehung gehe es auch um gemeinsame Ziele und nicht nur im Sex. Kutscheras Verteidiger Markus Sittig hatte einen Freispruch in allen Punkten gefordert. Die Aussagen Kutscheras seien aus dem Kontext gerissen worden. Dieser hege vor allem „Befürchtungen hinsichtlich psychischer Probleme bei Kindern aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften“. Kutschera nannte es wissenschaftlich erwiesen, dass für die psychische Gesundheit von Kindern das Zusammenleben mit einem leiblichen Vater und einer leiblichen Mutter zwingend erforderlich sei.

Kutschera: Stellungnahmen der von mir vorgeschlagenen Zeugen wurden ignoriert

Wie Kutschera gegenüber idea mitteilte, wurden vor Gericht nicht nur seine vorgeschlagenen sechs Zeugen – fünf Professoren und ein Kinderarzt – mit ihren eingereichten Stellungnahmen zur Bestätigung seiner Aussagen ignoriert. Sondern darüber hinaus hätten auch alle seine biologischen Argumente – „Mutter-Kind-Bindung, Inzuchthemmung bei genetischer Verwandtschaft, Vater- und Mutterentbehrung bei gleichgeschlechtlichen ,Eltern‘, John Money und Gender, die Moneysche Definition der Pädophilie als übersteigerte Elternliebe usw.“ – nicht gezählt. Kutschera weiter: „Alleine die vier gegen mich geladenen Zeugen – zwei Asta-Studenten und zwei schwule Männer – hatten das Wort und waren gefragt.“

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