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Frei-/Kirchen

Läden bleiben Karfreitag nun doch geschlossen

03.04.2020

v. l.: Die Landesbischöfe Frank Otfried July und Jochen Cornelius-Bundschuh hatten die Landesregierung zunächst kritisiert. Fotos: EMH/Gottfried Stoppel; idea/Schillinger
v. l.: Die Landesbischöfe Frank Otfried July und Jochen Cornelius-Bundschuh hatten die Landesregierung zunächst kritisiert. Fotos: EMH/Gottfried Stoppel; idea/Schillinger

Stuttgart/Karlsruhe (idea) – Überraschende Wende in Baden-Württemberg: Die Landesregierung hat nach scharfer Kritik von Kirchen und Gewerkschaften ihre Entscheidung zurückgenommen, dass Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte in diesem Jahr auch an Karfreitag und am Ostersonntag geöffnet sein dürfen. Sie hatte den Beschluss vor dem Hintergrund der Corona-Krise getroffen. Wenn am Karfreitag und den Ostertagen nicht eingekauft werden könnte, könnten die Geschäfte am Gründonnerstag und Karsamstag deutlich voller als an normalen Tagen sein. Das wollte die Landesregierung nach eigenen Angaben aufgrund der aktuellen Gefährdungslage durch das Coronavirus verhindern. Am Abend des 3. April gab die Landesregierung nun aber bekannt, an den Regelungen des Feiertagsgesetzes festzuhalten und die Läden an Karfreitag sowie an Ostersonntag geschlossen zu halten. Die Landesbischöfe Frank Otfried July (Stuttgart) und Jochen Cornelius-Bundschuh (Karlsruhe) begrüßten die Entscheidung in einer Stellungnahme: „Wir sehen das als eine Rückkehr zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie und freuen uns auf die Osterfeiertage, auch wenn wir sie in diesem Jahr anders feiern.“ Zuvor hatten die beiden Landesbischöfe es als unvorstellbar bezeichnet, dass die Menschen an Karfreitag zwar einkaufen gehen können, aber gleichzeitig nicht in den Gottesdienst dürfen. Das halte man für „nicht akzeptabel“. Zudem habe die Landesregierung ihre Entscheidung zur Ladenöffnung am Karfreitag ohne die vorgeschriebene vorherige Anhörung der Kirchen getroffen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft ver.di hatten die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Ostern als „völlig überflüssig“ und „skandalös“ bezeichnet. Die Beschäftigten im Einzelhandel dürften nicht um die verdiente Osterpause gebracht werden, so der DGB.

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