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Menschenrechte

Werbeverbot für Abtreibungen: Gericht bestätigt Urteil gegen Ärztin

29.11.2019

Das Gericht hat das Urteil gegen die Ärztin bestätigt. Symbolfoto: pixabay.com
Das Gericht hat das Urteil gegen die Ärztin bestätigt. Symbolfoto: pixabay.com

Berlin (idea) – Wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (Paragraf 219a StGB) ist die Berliner Ärztin Bettina Gaber (Berlin) nun rechtskräftig verurteilt worden. Bereits im Juni hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine Strafzahlung von 2.000 Euro festgesetzt. Anlass für die Verhandlung war ein Satz im Internetauftritt Gabers: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen.“ Nun verwarf das Kammergericht die von Gaber eingelegte Revision. Die Entscheidung ist damit die erste rechtskräftige Verurteilung nach dem im März in Kraft getretenen reformierten Werbeverbot für Abtreibung. Nach der Neuregelung zu Paragraf 219a dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Genaue Informationen, etwa über die Abtreibungsmethoden, sind ihnen jedoch weiterhin nicht erlaubt. Diese sollen auf einer von der Bundesärztekammer geführten, monatlich zu aktualisierenden Liste enthalten sein. Obwohl der maßgebliche Tatzeitraum laut der zuständigen Richterin zwischen Februar und Juli 2018 lag, ist der Hinweis auf die medikamentöse Abtreibung „in geschützter Atmosphäre“ auch nach der neuen Regelung zu Paragraf 219a unzulässig. Wie der Anwalt Gabers Medien zufolge bestätigte, ist der Rechtsweg damit ausgeschöpft. Die Gynäkologin erwäge jedoch, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

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