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Gesellschaft

Kirchen halten Urteil zum dritten Geschlecht für nachvollziehbar

09.11.2017

Intersexuellen Menschen soll durch das Urteil ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität als „inter“ oder „divers“ anzugeben. Foto: Imago/Ikon Images
Intersexuellen Menschen soll durch das Urteil ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität als „inter“ oder „divers“ anzugeben. Foto: Imago/Ikon Images

 

Berlin/Karlsruhe (idea) – Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe), ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister vom Gesetzgeber zu fordern, stößt bei den Kirchen auf Verständnis. Intersexuellen Menschen – sie sind…

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