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Gericht: Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten ist ungültig

16.03.2018

Das Landesarbeitsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Foto: Pixabay.com
Das Landesarbeitsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Foto: Pixabay.com

 

Hannover (idea) – Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten beim Automobilkonzern Volkswagen (VW) für unwirksam erklärt. Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal militanten „Jihad-Bewegung“ sei…

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